Aachener Missetaten, Gericht empfiehlt Bistum und Klägern Vergleich

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Aachener Missetaten, Gericht empfiehlt Bistum und Klägern Vergleich

Im Zuge des Skandals um die Aachener Missetaten hat das Gericht nun einen wichtigen Schritt getan, um den Konflikt zwischen dem Bistum Aachen und den Klägern zu lösen. Nach langen Verhandlungen empfiehlt das Gericht einen Vergleich, der sowohl dem Bistum als auch den Klägern gerecht wird. Dieser Schritt wird als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Aufarbeitung der Vorfälle angesehen. Die Frage bleibt jedoch, ob dieser Vergleich tatsächlich zu einer umfassenden Aufklärung und einer fairen Entschädigung der Opfer führen wird.

Gericht empfiehlt Vergleich: Bistum und Kläger sollen Euro zahlen

Das Landgericht Aachen hat in drei Zivilprozessen wegen sexueller Gewalt durch katholische Geistliche jeweils eine gütliche Einigung durch Zahlung einer Vergleichssumme angeregt.

Das Gericht schlug am Dienstag in drei aufeinander folgenden Verhandlungen vor, dass das beklagte Bistum Aachen in den einzelnen Fällen 110.000 Euro, 100.000 Euro sowie in einem weiteren Fall zwischen 20.000 und 25.000 Euro zahle.

Die drei Missbrauchs-Opfer hatten das Bistum Aachen auf Zahlung von teils mehreren Hunderttausend Euro verklagt. Sie haben in unterschiedlicher Höhe bereits Gelder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten.

Das Gericht verwies darauf, dass mit der Beilegung lange Verfahren durch die Gerichtsinstanzen vermieden würden. Außerdem werde die Bewertung einer möglichen Verjährung der Jahrzehnte zurückliegenden Fälle und weitere strittige Fragen umgangen.

Dann muss Feierabend sein“, keine weiteren Ansprüche sollten folgen, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Meiendresch.

Gütliche Lösung: Bistum Aachen soll Opfern zahlen

Gütliche Lösung: Bistum Aachen soll Opfern zahlen

Das Gericht gab den Prozessparteien auf, innerhalb einer Frist schriftlich Stellung zu nehmen. Alle Beteiligten wollten den Vorschlag prüfen.

Welche Sexualmoral die katholische Kirche vertritt.

Es handele sich um drei typische Fälle, sagte der Richter. In einem Fall ging es um langjährigen sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen in den 1970er Jahren. Die in Schriftsätze beschriebenen Taten läsen sich ungeheuerlich und abscheulich, erklärte der Richter.

Der 60-jährige Kläger konnte nur abgehakt und kaum verständlich sprechen. In einem zweiten Fall ging es um einen gravierenden Missbrauch an einem damals 17-Jährigen im Jahr 1990. Der Kläger war am Dienstag nicht selbst vor Gericht, sondern durch seine Anwältin vertreten.

Der dritte Kläger war als Messdiener missbraucht worden. Die etwa 200 Fälle hätten sich in den 1960er Jahren im Pfarrhaus, im Auto des Kaplans und auf Urlaubsreisen ereignet.

Der Kläger ist auch Mitglied im Betroffenenrat im Bistum Aachen, der unabhängig vom Bistum arbeitet. Die meisten wollen Frieden, sagte der Mann über die Betroffenen. Er erklärte sich noch im Gerichtssaal zur vorgeschlagenen gütlichen Beilegung bereit, falls auch das Bistum zustimme.

Martin Weiß

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