Ab heute ist die Verwendung von fest angebundener Flaschendecke Pflicht: Was bedeutet das für Sie?

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Ab heute ist die Verwendung von fest angebundener Flaschendecke Pflicht: Was bedeutet das für Sie?

Seit heute gilt eine neue Vorschrift im Bereich der Getränkeverpackungen: Die Verwendung von fest angebundener Flaschendecke ist jetzt Pflicht. Diese Regelung betrifft alle Hersteller und Händler von Getränken in Flaschen und hat Auswirkungen auf die gesamte Lebensmittelindustrie. Doch was bedeutet diese neue Vorschrift für den Verbraucher? Wie wirkt sich die fest angebundene Flaschendecke auf die Produktpräsentation und die Kundenwahl aus? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über die neue Pflicht zur Verwendung von fest angebundener Flaschendecke wissen müssen.

Neue Deckelvorschriften in Kraft: Was bedeutet das für Ihre Getränke?

Um den Plastikmüll in der Umwelt zu verringern, sind seit dem 3. Juli in Deutschland lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Glas oder Metall sowie Mehrweggetränkebehälter sind von der Pflicht ausgenommen.

Grund für die Einführung der „angebundenen Deckel“ ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU). Dieser Richtlinie liegt dem Ministerium zufolge eine Studie zugrunde, wonach Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU vorzufindenden Kunststoffabfällen gehören.

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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen die Deckel bereits. Denn die Verordnung, die die Vorgaben in Deutschland regelt, trat nach Angabe des Umweltbundesamts am 3. Juli 2021 in Kraft mit einer dreijährigen Übergangsfrist.

„Seitdem haben viele Unternehmen nach und nach ihre Getränkeverpackungen umgerüstet, um ab dem 3. Juli 2024 die neuen Anforderungen zu erfüllen“, heißt es von der Behörde.

Behälter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, aber vor dem Stichtag auf den Markt gekommen sind, können aber laut Umweltministerium (BMUV) ohne zeitliche Begrenzungen abverkauft werden.

Kritik der Verbraucherzentrale

Kritik der Verbraucherzentrale

Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist nicht überzeugt von den neuen Schraubverschlüssen: „Ich empfinde die Änderung der Verschlussart als wenig zielführend.“

Das Gesetz gehe ihm zufolge am Kernproblem vorbei. „Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte“, sagt Heldt. „Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts.“

Laut dem Experten verbrauchen die neuen Verschlüsse in vielen Fällen gar etwas mehr Material als die früheren Deckel.

Heldt zufolge seien klar einzuhaltende Vorgaben nötig - etwa eine Regelung, um verpflichtend die Hohlräume bei Produkten zu reduzieren und dadurch den Verpackungsmüll zu verringern.

Auch Verbote von unnötigen Umverpackungen wie Kartons bei Zahnpasta würden demnach zu einer Materialersparnis und Umweltentlastung führen.

Bisher liegen weder dem Ministerium noch dem Umweltbundesamt Zahlen vor, wie stark sich der Plastikmüll durch die neue Vorgabe verringern könnte. 2027 will die Bundesregierung laut Umweltministerium die Umsetzung der neuen Regelung bewerten.

Heike Schulze

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