Alternative für Deutschland (AfD) Verhandlung: 470 abgelehnte Beweisanträge haben noch keine Bedeutung.

Im Rahmen der Verhandlung der Alternative für Deutschland (AfD) wurden insgesamt 470 Beweisanträge abgelehnt. Diese Entscheidung scheint jedoch bisher keine Bedeutung zu haben. Die Beweisanträge waren Teil des Verfahrens, bei dem es um die Einstufung der AfD als sogenannte Verdachtsfall im Verfassungsschutzbericht ging. Trotz der hohen Anzahl abgelehnter Anträge wird davon ausgegangen, dass dies keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens hat. Die AfD selbst kritisierte die Entscheidung und bezeichnete sie als politisch motiviert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird und ob die abgelehnten Beweisanträge eventuell doch noch relevant werden.

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OVG Münster weist alle Beweisanträge der AfD ab: Strategiewechsel erforderlich

Es war ein deutliches Statement, das der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Münster am fünften Verhandlungstag setzte. Nach gut dreieinhalb Stunden Sitzungsunterbrechung verkündete Gerald Buck die Entscheidung des Senats: Alle rund 470 Beweisanträge, die die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt hatte – abgelehnt. Damit ist klar: Die AfD muss ihre Taktik verändern.

AfD abgelehnte Beweisanträge: Taktik gescheitert, Verfahren vor OVG Münster fortgesetzt

AfD abgelehnte Beweisanträge: Taktik gescheitert, Verfahren vor OVG Münster fortgesetzt

Die AfD hatte geplant, mit den teilweise schon im März gestellten Anträgen eine Art akribischen Rundumschlag durchzuführen, um ihrem Hauptziel näherzukommen: die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz zu untersagen. Damit war sie in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wollte die AfD die Vorwürfe entkräften, dass die Partei rechtsextrem, antisemitisch und demokratiefeindlich sei.

Die Beweisanträge zielten vor allem auf die Arbeitsweise des Verfassungsschützers ab. Doch der Senat befand: Die Punkte sind für das Verfahren im Kern unerheblich. Einige Anträge seien reine „Ausforschungsanträge“, um die Arbeit der Verfassungsschützer auszuspähen. Die Tatsachenbehauptungen in den Anträgen seien „aus der Luft gegriffen“.

Es wird deutlich: Die AfD versucht, auf Zeit zu spielen. Ein weiterer Antrag auf Befangenheit des Richters ist nicht ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter scheint jedoch zum Kern der Verhandlung kommen zu wollen.

Der Verlauf bleibt offen. Wie es vonseiten der AfD weitergehen könnte, lässt sich nur erahnen. Anfechten könnten sie die Entscheidung in der nächsten Instanz, in diesem Verfahren nicht. Es gibt jetzt die Möglichkeit, die Anträge umzuformulieren oder neue zu stellen. Es bleibt abzuwarten, ob die AfD mit ihrer Verzögerungstaktik durchkommen wird.

Udo Mayer

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