Änderungen beim Autokauf im Mai für Neuwagen

Änderungen beim Autokauf im Mai für Neuwagen

In diesem Monat Mai treten Änderungen beim Autokauf für Neuwagen in Kraft. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Finanzierungsoptionen sowie die Umweltprämien für umweltfreundliche Fahrzeuge. Kunden, die einen Neuwagen erwerben möchten, sollten daher die aktuellen Konditionen genau prüfen, um von den Vorteilen profitieren zu können. Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf ausführlich über die neuen Regelungen zu informieren, um keine Überraschungen zu erleben. Die Automobilbranche reagiert positiv auf die Veränderungen und zeigt sich optimistisch für die Zukunft des Autokaufs im Monat Mai.

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Mehr Transparenz beim Autokauf ab Mai: Neue Informationen für Verbraucher verpflichtend

Beim Kauf eines Neuwagens erhalten Verbraucher vom 1. Mai an mehr Informationen vom Händler. Der Grund dafür ist die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Sie gilt bereits seit Ende Februar, sieht aber Übergangsfristen bis Anfang Mai vor. Mit der Regelung werden europarechtlichen Vorschriften umgesetzt.

CO-Farbskalen ändern sich: Schwere Autos werden herabgestuft

CO-Farbskalen ändern sich: Schwere Autos werden herabgestuft

Neuwagen werden wie auch jetzt in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: Von der besten Klasse A (grün) mit null Emissionen bis hin zu der schlechtesten Klasse G (rot). Grundlegend neu ist aber die Methodik, mit der Fahrzeuge eingestuft werden. So spielt das Gewicht des Autos künftig keine Rolle mehr. Bisher fielen Emissionen von schweren Autos bei der Einstufung in die Plakettenfarbe weniger ins Gewicht als bei kleinen Autos, da der CO2-Ausstoß ins Verhältnis zum Gewicht des Autos gesetzt wurde. Das soll sich nun ändern, was schwere Autos herabstufen wird.

Experten loben Neuerungen

Experten loben Neuerungen

Der ADAC bezeichnet die Verordnung als „insgesamt gelungen“. Aufgeklärte Kaufentscheidungen im Interesse des Klimaschutzes würden auf diese Weise tatsächlich deutlich erleichtert. Positiv sei „insbesondere die farbliche Kennzeichnung nach dem absoluten CO2-Ausstoß“. Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) lobt, dass die Vorgaben Klarheit für Hersteller und Händler brächten. „Mit der Umsetzung der EU-Vorgaben wird eine zentrale Grundlage für eine Kennzeichnung geschaffen, mit der die Verbraucher wichtige Informationen für einen schnellen und einfachen Kaufvergleich erhalten“, sagt ein Sprecher.

Heike Schulze

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