Cannabis: Landesbehörde soll Stichproben in Clubs in NRW nehmen​

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Cannabis-Controllen in NRW: LANUV soll Stichproben in Clubs durchführen

Das Land Nordrhein-Westfalen will bei den geplanten Anbau-Vereinigungen für Cannabis unter anderem Stichproben vornehmen. Für diese Aufgabe soll das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zuständig sein, wie aus dem Entwurf einer Verordnung des Landes hervorgeht.

Demnach soll die LANUV die Ergebnisse des Anbaus kontrollieren. Der Bund hatte unter anderem festgelegt, dass das Cannabis in manchen Fällen nur einen bestimmten Wirkstoffgehalt haben darf.

Bezirksregierungen für die Genehmigung zuständig

Bezirksregierungen für die Genehmigung zuständig

In dem Entwurf der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz wird festgelegt, dass die Bezirksregierungen für die Genehmigung der Anbau-Vereinigungen zuständig sein sollen. Die Aufsichtsbehörden sollen auch Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Landwirtschaftskammer kontrolliert landwirtschaftliche Anforderungen

Landwirtschaftskammer kontrolliert landwirtschaftliche Anforderungen

Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer sollen laut dem Entwurf der Verordnung die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Anforderungen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen kontrollieren.

Verordnung muss noch vom Gesundheitsausschuss abgesegnet werden

Verordnung muss noch vom Gesundheitsausschuss abgesegnet werden

Die Verordnung muss noch vom Gesundheitsausschuss des Landtags abgesegnet werden. Eigentlich soll sie zum 1. Juli in Kraft treten. Eine etwaige Sondersitzung des Ausschusses dafür war zunächst noch nicht terminiert.

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Udo Mayer

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