Ab dem Jahr 2024 wird es erhebliche Veränderungen im Gehalt der deutschen Bundestagsabgeordneten geben. Laut einem Beschluss des Bundesministeriums des Innern sollen die Abgeordneten höhere Gehälter erhalten. Der Kostenanstieg beträgt 635 Euro und soll ab dem kommenden Jahr wirksam werden. Diese Anhebung der Diäten soll den Abgeordneten ermöglichen, ihre pensionsrechtlichen Ansprüche zu verbessern. Die Entscheidung wird von vielen als notwendige Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten begrüßt.
Neuer Höchststand: Abgeordnetenentschädigung steigt auf 11.227,20 Euro
Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Juli um 635,50 Euro auf 11.227,20 Euro im Monat angehoben. Dies geht aus einer Unterrichtung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervor.
Parallel dazu steigen auch die Abgeordnetenpensionen an. Grundlage für die Anpassung ist die Entwicklung des Nominallohnindexes, der laut Statistischem Bundesamt um 6,0 Prozent gestiegen ist.
Durch die 2014 beschlossene automatische Koppelung steigen damit auch die Abgeordnetenbezüge - und Abgeordnetenpensionen - in gleicher Höhe. Eine so starke Steigerung hat es nach Angaben des Bundes der Steuerzahler seit 1995 nicht mehr gegeben.
Die monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Dieser Schritt ist Teil der regelmäßigen Anpassung der Abgeordnetenbezüge an die Entwicklung des Nominallohnindexes.
Die neue Höhe der Abgeordnetenentschädigung gilt ab dem 1. Juli und betrifft alle Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Auch die Abgeordnetenpensionen werden entsprechend angepasst, um sicherzustellen, dass die Altersversorgung der Abgeordneten auch in Zukunft angemessen ist.
Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und der Abgeordnetenpensionen ist ein wichtiger Schritt, um die Unabhängigkeit und die Attraktivität des Abgeordnetenamtes zu sichern.
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