Duisburg: Mann weigert sich, Ticket zu zeigen und verletzt zwei Kontrollbeamte
In Duisburg ist es am Dienstagabend zu einem vorbildlosen Zwischenfall in einer Straßenbahn gekommen. Ein 28-jähriger Mann weigerte sich, sein Ticket zu zeigen, als ihn zwei Kontrollbeamte kontrollieren wollten. Als die Beamten versuchten, den Mann zu überprüfen, griff er die beiden Beamten an und verletzte sie. Die Polizei wurde gerufen und nahm den Mann fest. Die beiden verletzten Kontrollbeamten wurden in ein Krankenhaus gebracht, wo sie behandelt werden mussten. Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Duisburg: Ticketkontrolleure werden von Fahrgast attackiert, zwei Beamte verletzt
Am Dienstagmittag, 4. Juni, ereignete sich ein Vorfall am Duisburger Hauptbahnhof, bei dem zwei Ticketkontrolleure der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) von einem Fahrgast angegriffen und verletzt wurden.
Nach Angaben der DVG soll der Fahrgast versucht haben, sich vor der Ticketkontrolle zu drücken, bei der Flucht soll er die beiden Kontrolleure verletzt haben. Beide Prüfer mussten danach im Krankenhaus behandelt werden.
Die Polizei nahm den Fahrgast in Gewahrsam. Die DVG reagierte mit einer Strafanzeige.
„In keiner Weise tolerieren wir Angriffe und Gewalt gegen unsere Beschäftigten“, sagt Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der DVG. „Wir gehen konsequent gegen Gefährdungen aller Art vor und werden dabei von unseren juristischen Rechten Gebrauch machen.“
Der Schutz und die Sicherheit ihrer Fahrgäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden ganz klar im Vordergrund, so Wittig.
Im Rahmen der Beförderungsbedingungen NRW haben Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung auszuschließen. Von diesem Recht wird die DVG Gebrauch machen und ein Beförderungs- beziehungsweise Hausverbot aussprechen, das neben der Nutzung der Fahrzeuge auch das Betreten der Betriebsanlagen umfasst.
Das konsequente Vorgehen gegen Gefährdungen beschränkt sich nicht auf den einzelnen Fall, wie Wittig betont. Es handele sich vielmehr um eine Grundsatzentscheidung im Rahmen der Null-Toleranz-Strategie. „Wir ziehen eine klare Grenze und bringen jegliche Fälle von Gewalt und Vandalismus zur Anzeige“, sagt Wittig.
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