Gesetz zum Schutz schwangerer Frauen vor Belästigungen auf Gehwegen​

Das Gesetz zum Schutz schwangerer Frauen vor Belästigungen auf Gehwegen​ wurde kürzlich verabschiedet und markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Belästigungen von schwangeren Frauen in der Öffentlichkeit. Dieses Gesetz zielt darauf ab, schwangere Frauen vor unerwünschten Kommentaren, Gesten oder Verhalten zu schützen, die sie auf Gehwegen erleben könnten. Durch die Einführung konkreter Maßnahmen und Strafen werden Belästigungen nicht nur geächtet, sondern auch effektiv bekämpft. Die Sicherheit und das Wohlbefinden schwangerer Frauen stehen hier im Vordergrund, und es ist erfreulich zu sehen, dass die Regierung Maßnahmen ergreift, um dieses wichtige Thema anzugehen. Dieses Gesetz sendet auch ein starkes Signal an die Gesellschaft, dass Respekt und Rücksichtnahme gegenüber schwangeren Frauen unerlässlich sind.

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Bundestag diskutiert Gesetz zum Schutz schwangerer Frauen vor Gehsteigbelästigungen

Am Mittwoch wird der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten.

Was ist die Ausgangslage? Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt. Vor Konfliktberatungsstellen oder Kliniken werden allerdings sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem werden sie nach Darstellung der Bundesregierung mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, „die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen“.

Was will die Bundesregierung erreichen? Schwangere sollen wirksamer vor solchen sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Die Bundesregierung will mit der Gesetzesreform die „Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit“ sicherstellen. Ziel sei, „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit zu stärken“.

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Was ist konkret geplant? Es soll verboten werden, „das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, eine Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren“. Verstöße sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden.

Heike Schulze

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