Ex-Politiker der AfD Björn Höcke wird zu Geldstrafe verurteilt

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Ex-Politiker der AfD Björn Höcke wird zu Geldstrafe verurteilt

Der ehemalige AfD-Politiker Björn Höcke muss eine Geldstrafe zahlen. Ein Gericht hat ihn wegen Volksverhetzung verurteilt. Höcke, der bis 2020 Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im thüringischen Landtag war, wurde schuldig gesprochen, die Menschenwürde von Migranten und Muslimen zu verletzen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Höcke mit seinen Äußerungen die Menschenwürde verletzt und die öffentliche Ordnung gestört hat. Die Höhe der Geldstrafe beträgt 9.000 Euro. Dies ist ein weiterer Rückschlag für die AfD, die bereits unter Rechtsextremismus-Vorwürfen litt.

Ex-Politiker der AfD Björn Höcke wird zu Geldstrafe verurteilt

Die fünfte Strafkammer hat am Dienstag entschieden, dass Björn Höcke, ehemaliger Geschichtslehrer und Politiker der AfD, eine Geldstrafe erhält, weil er im Mai 2021 bei einer Kundgebung in Merseburg die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet hat.

Das Urteil basiert auf Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.

Vorfälle von wird nachgegangen

Vorfälle von wird nachgegangen

Der Thüringer AfD-Fraktionschef hatte sich am letzten Prozesstag vor dem Landgericht über eine weitgehende Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland beklagt. „Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein“, sagte Höcke.

Zudem richtete er Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft. „Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt“, sagte Höcke am Nachmittag. „Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht.“

Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.

AfDPolitiker Björn Höcke erhält Strafe für

AfDPolitiker Björn Höcke erhält Strafe für 'Alles für Deutschland'-Parole bei Kundgebung in Merseburg verboten

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, gefordert.

Höcke hatte den Vorwurf der wissentlichen Verwendung der SA-Parole während der Verhandlung stets zurückgewiesen. „Wir haben mit Diktatur nichts, aber auch gar nichts am Hut“, sagte der 52-Jährige. Er sei kein Anhänger der „furchtbaren Ideologie“ und bat um Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef.

Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

Weiterer „Alles für.“-Prozess im Raum Höcke wird aber voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole „Alles für Deutschland“ noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll.

Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien.

Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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