Fluggesellschaft wechselt – diese Rechte haben Fluggäste

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Fluggesellschaft wechselt – diese Rechte haben Fluggäste

Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft während einer Reise haben Fluggäste bestimmte Ansprüche und Rechte, die sie kennen sollten. Im Falle einer solchen Flugplanänderung müssen die Airline-Betreiber den betroffenen Passagieren bestimmte Leistungen anbieten. Dazu gehören unter anderem die Rückerstattung des Ticketpreises, die Bereitstellung einer Ersatzflugverbindung oder die Versorgung mit Verpflegung und Unterkunft, wenn die Wartezeit länger als three Stunden beträgt. Es ist wichtig, dass Fluggäste ihre Rechte als Verbraucher kennen und durchsetzen, um bei einem Wechsel der Fluggesellschaft keine Nachteile zu erleiden.

Fluggesellschaft wechselt – was Reisende wissen müssen

Airlines und Reiseveranstalter müssen Urlauber bei der Buchung informieren, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Dies weist Reiserechtsexperte Kay Rodegra mit Blick auf geltende EU-Regeln hin.

Bei Airlines ist das zum Beispiel der Fall, wenn sie für den gebuchten Flug eine angemietete Maschine einer anderen Airline samt deren Besatzung einsetzen – im Rahmen eines sogenannten Wet-Lease. Sie müssten dann zum Beispiel angeben: „durchgeführt von Airline XY“.

Ebenso gilt bei einem sogenannten Code-Share-Flug, bei dem mehrere Airlines gemeinsam eine Flugverbindung anbieten, aber jeweils eine eigene Flugnummer vergeben. Dann muss klar sein, ob die Airline, die das Ticket verkauft, oder eben eine der Partnerairlines den Flug letztlich durchführt.

Steht die Fluggesellschaft noch nicht fest, muss der Passagier sofort unterrichtet werden, sobald die Identität der ausführenden Airline bekannt ist“, so der Rechtsanwalt. Kommt es zu einem Wechsel, müssten Passagiere ebenfalls unverzüglich eine Information darüber erhalten.

Kommt etwa eine Airline dieser Pflicht nicht nach, riskiert sie bei einer entsprechenden Beschwerde Sanktionen durch das Luftfahrtbundesamt.

Reiseanbieter müssen Fluggast über Fluggesellschaft informieren

Reiseanbieter müssen Fluggast über Fluggesellschaft informieren

Reiseveranstalter behalten sich das Recht zum Wechsel der Airline zumeist in ihren Geschäftsbedingungen (AGB) vor. In der Regel stellt der Wechsel keinen Reisemangel dar, so der Fachmann. „Wird aber extra mit einem besonderen Service und Luxus einer bestimmten Airline geworben und der Flug mit dieser vertraglich vereinbart, kann bei einem Wechsel ein Reisemangel gegeben sein“, erklärt Rodegra.

Ebenso, wenn es nach der Buchung zu einem Austausch kommt und die Ersatz-Airline auf der Liste unsicherer Fluggesellschaften steht, gegen die in der Europäischen Union ein Flugverbot vorliegt – die aber außerhalb der EU womöglich abheben dürfen.

Urlauber sollten sich daher immer über die ausführende Airline informieren und im Zweifelsfall nachfragen, um sicherzustellen, dass sie die richtigen Informationen haben.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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