Fristenlose Urlaubsgestaltung 2024: Darf mein Vorgesetzter meinen Urlaub vorschreiben?

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Fristenlose Urlaubsgestaltung 2024: Darf mein Vorgesetzter meinen Urlaub vorschreiben?

Im Jahr 2024 ändern sich die Regeln für die Urlaubsgestaltung. Laut neuer Gesetzgebung soll es künftig möglich sein, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubstage flexibler planen können. Doch gibt es auch Nachteile? Insbesondere eine Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer: Darf mein Vorgesetzter meinen Urlaub vorschreiben? Kann der Arbeitgeber weiterhin bestimmen, wann und wie viele Tage Urlaub genommen werden dürfen? Wir klären auf, was sich 2024 ändern wird und wie Sie Ihr Urlaubsrecht optimal nutzen können.

Der Chef bestimmt den Urlaub: Ist das rechtens?

Manchmal haben wir im November noch zehn Urlaubstage und wissen nicht, wohin damit. Doch was gilt, wenn die Chefin plötzlich entscheidet, dass man ab nächster Woche zwei Wochen zu Hause bleiben und Urlaub nehmen muss, um keine Urlaubstage ins nächste Jahr mitzunehmen. Ist das rechtens?

Nein, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Grundsätzlich habe jeder Arbeitnehmer das Recht, über die zeitliche Lage seines Urlaubs zu entscheiden.

Das funktioniert so: Der Arbeitnehmer plant im Voraus seine Urlaubstage, und der Arbeitgeber genehmigt sie dann. Falls der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigt, müssen dafür laut Meyer triftige Gründe vorliegen. Denkbar ist das zum Beispiel, wenn bereits viele andere Teammitglieder zu der Zeit Urlaubsanträge eingereicht haben.

Verfällt Urlaub, wenn man ihn nicht bis Jahresende nimmt?

Verfällt Urlaub, wenn man ihn nicht bis Jahresende nimmt?

Selbst wenn der Arbeitnehmer am Ende des Jahres noch offene Urlaubstage hat, darf der Chef laut Meyer nicht einfach den Urlaub festlegen. Aber: Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den offenen Urlaub hin und fordert ihn auf, den Urlaub bis Jahresende zu nehmen, dann verfällt der Urlaub am Jahresende, wenn der Arbeitnehmer trotz Aufforderung seinen Urlaub nicht angetreten ist.

Urlaub auf Befehl: Rechtlich korrekt oder nicht?

Urlaub auf Befehl: Rechtlich korrekt oder nicht?

Ein Szenario, in dem ein Arbeitgeber vorschreiben kann, wann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freinehmen müssen, gibt es aber doch. Nämlich dann, wenn in bestimmten Zeiträumen Betriebsferien festgelegt sind, etwa zwischen Weihnachten und Neujahr. In solchen Fällen bestimmt laut Anwalt Peter Meyer ausnahmsweise der Arbeitgeber die Urlaubszeit. Die Mitarbeitenden sind dann verpflichtet, in diesem Zeitraum ihren Urlaub zu nehmen.

Damit ist klar, dass der Arbeitgeber nicht ohne triftigen Grund den Urlaub eines Arbeitnehmers bestimmen kann. Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Urlaubstage selbst zu planen und zu genehmigen zu lassen. Nur in Ausnahmefällen, wie bei Betriebsferien, kann der Arbeitgeber die Urlaubszeit festlegen.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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