Gerichtsverfahren gegen Jérôme Boateng: Kein Vergleich erzielt

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Gerichtsverfahren gegen Jérôme Boateng: Kein Vergleich erzielt

Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen deutschen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Nach monatelangem Rechtsstreit zwischen Boateng und seiner Ex-Freundin hat das Gericht in München entschieden, dass ein Vergleich nicht erzielt wurde. Der Prozess gegen den ehemaligen Verteidiger des FC Bayern München und der Nationalmannschaft wird somit fortgesetzt. Die Anklagepunkte gegen Boateng umfassen Körperverletzung und Nötigung. Die Öffentlichkeit wartet nun mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens, das für den ehemaligen Fußball-Star von großer Bedeutung ist.

Vergleichsverhandlungen über Gerichtsverfahren gegen Jérôme Boateng gescheitert

Das Gezerre im Prozess gegen Fußball-Profi Jérôme Boateng geht weiter: Am Freitag sind neuerliche Verhandlungen über ein schnelleres Ende des Verfahrens gescheitert. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage hätten keine Einigung erzielen können, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich anschließend in der Verhandlung vor dem Landgericht München I.

Bereits zu Beginn des Prozesses war ein sogenanntes Rechtsgespräch ohne Ergebnis geblieben. Damit könnte der Prozess sich noch länger hinziehen. Erst kürzlich hatte das Gericht zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

Neue Verhandlungstage angesetzt

Neue Verhandlungstage angesetzt

Am Freitag kündigte die Nebenklage an, auch Boatengs Mutter als Zeugin hören zu wollen – dies soll bereits am nächsten Verhandlungstag geschehen. Anschließend bekräftigte Boatengs Ex-Freundin ihre Gewaltvorwürfe – die der Angeklagte zurückweist.

Der Vorwurf: Gewalt im Karibik-Urlaub

Der Vorwurf: Gewalt im Karibik-Urlaub

Die Anschuldigungen, um die es in dem langwierigen Verfahren geht, liegen Jahre zurück: Die Ex-Freundin von Boateng wirft ihm vor, sie 2018 in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub attackiert zu haben. Sie gab an, der heute 35-Jährige habe ein Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen. Später habe er sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen. Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten.

Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte.

Weitere Vorwürfe

Am Freitag bekräftigte die Ex-Freundin unter anderem, Boateng habe sie damals mit den Händen am Kopf gepackt. Und: „Er hat in meinen Kopf gebissen.“ Anschließend habe er sie an den Haaren von der Couch heruntergezogen. Und sie berichtete von einem weiteren Vorfall: Nach einer Geburtstagsfeier im Jahr 2016 habe Boateng sie zunächst am Aussteigen aus einem Auto hindern wollen. Als sie vor ihm weggerannt sei, habe er sie geschubst, sodass sie gefallen sei und ihre Hand an der Bordsteinkante verletzt habe. Am Unterarm sei damals ein Stück eines Knochens abgesplittert.

Wortgefechte zwischen Richterin und Staatsanwältin

Zu Beginn des Prozesstages am Freitag hatte es erneut einen Disput zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwältin gegeben. Die Richterin warf der Staatsanwaltschaft vor, ihr Aktenbestandteile vorzuenthalten und nicht objektiv zu ermitteln – wogegen sich die Staatsanwältin ausdrücklich verwahrte. Sie wies zudem Kritik der Richterin wegen eines weiteren immer noch laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Boateng zurück: Sie machte deutlich, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht vom Gericht vorschreiben lassen müsse, wie sie ihre Ermittlungen führe.

Boateng sprach von Alptraum

Boateng weist Vorwürfe zurück und spricht von Alptraum. Er gab an, sich im Karibik-Urlaub nur gegen einen Angriff seiner damaligen Partnerin gewehrt und sie weggeschubst zu haben. Für dieses Schubsen bat er um Entschuldigung. In seiner ausführlichen Einlassung vor Gericht hatte er von einem Alptraum gesprochen und Gewaltvorwürfe bestritten.

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 wegen eines Angriffs auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil wegen durchgehender Rechtsfehler.

Heike Schulze

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