Hamburg: Verhülltes Gesicht an Schulen wird verboten

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Hamburg: Verhülltes Gesicht an Schulen wird verboten

In der Hansestadt Hamburg gibt es bald ein verbindliches Verbot für Schülerinnen und Schüler, ihr Gesicht in Schulen zu verhüllen. Nach langen Diskussionen und kontroversem Meinungsaustausch hat die Hamburger Bürgerschaft beschlossen, dass ab sofort keine Gesichtsbedeckung mehr in Schulen erlaubt ist. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die ein Kopftuch oder eine Burka tragen, diese in der Schule ablegen müssen. Das Verbot gilt für alle Schulen in Hamburg und soll die Sicherheit und den sozialen Frieden in den Bildungseinrichtungen garantieren.

Hamburg verbietet Gesichtsverhüllung in Schulen: Verbot offiziell verabschiedet

Im Hamburgischen Parlament wurde am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das die Gesichtsverhüllung in Klassenräumen offiziell verbietet. Der Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde mit den Stimmen der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Die Linke-Fraktion stimmte dagegen.

Durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, untersagt. Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht, sagte der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Das Gesicht des Gegenübers lesen zu können, sei für die Kommunikation wichtig.

Rechtssicherheit für Schulen

Rechtssicherheit für Schulen

Die Schulen bräuchten Rechtssicherheit, betonte Hansen. Aktuell seien in der Hansestadt etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleier den Unterricht besuchen. Ja, das sind Einzelfälle. Und trotzdem braucht es dafür eine gesetzliche Regelung, unterstrich Hansen.

Das Tragen von Kopftüchern, aber auch von Schutzmasken aus Infektionsgründen sei weiterhin möglich. Schülerinnen und Schüler bräuchten dazu auch künftig kein Attest und keinen Antrag.

Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ließ die Debatte um ein Verschleierungsverbot 2020 in mehreren anderen Bundesländern aufleben. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein traten entsprechende Verschärfungen der Schulgesetze noch im selben Jahr in Kraft. Auch Rheinland-Pfalz ergänzte 2020 sein Schulgesetz, um nach Angaben des Bildungsministeriums das bereits bestehende Verbot der Vollverschleierung rechtlich abzusichern.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bremen argumentierten in der Vergangenheit damit, Einzelfälle nicht aufbauschen zu wollen. Vollverschleierung sei an Schulen nicht erwünscht, bei den Schulgesetzen gebe es jedoch keinen Anlass zur Verschärfung.

Udo Mayer

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