Ibrahim A.: Anklage fordert lebenslange Haftstrafe - Messerattacke in Brokstedt

Im Fall Ibrahim A. fordert die Anklage eine lebenslange Haftstrafe nach einer Messerattacke in Brokstedt. Der Angeklagte Ibrahim A. wird beschuldigt, am Tatort in Brokstedt eine schwere Straftat begangen zu haben, die zu einem tragischen Vorfall führte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine harte Strafe für den mutmaßlichen Täter, der die öffentliche Sicherheit gefährdet haben soll. Die Verteidigung des Angeklagten plädiert auf Unschuld und betont die Unverhältnismäßigkeit der geforderten Strafe. Der Prozess gegen Ibrahim A. hat in der Region großes Aufsehen erregt und wirft Fragen zur Sicherheit und Justiz auf. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet.

Anklage fordert lebenslange Haft für Ibrahim A nach Messerattacke in Brokstedt

Anklage fordert lebenslange Haft für Ibrahim A nach Messerattacke in Brokstedt

Der 34-jährige Ibrahim A. habe sich des zweifachen Mordes und vierfachen versuchten Mordes schuldig gemacht, sagte Anklagevertreterin Janina Seyfert in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht in Itzehoe. Die Verteidigung des Beschuldigten sprach sich wegen Schuldunfähigkeit hingegen für einen formalen Freispruch und eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung aus. Ein Urteil wird am 15. Mai verkündet.

Bei der Messerattacke vom 25. Januar vorigen Jahres starben eine Jugendliche und ein Jugendlicher im Alter von 17 und 19 Jahren. Mehrere weitere Menschen wurden dabei teilweise lebensgefährlich verletzt. A. wurde nach einem Halt des Zuges im Bahnhof Brokstedt überwältigt. Der Beschuldigte habe ihm fremde Menschen in einer „absoluten Alltagssituation“ während einer Zugfahrt aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch getötet, sagte Seyfert. Er habe zwei junge Menschenleben „vernichtet“ und vier weitere Menschen töten wollen.

Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung sah die Vertreterin der Anklage in Übereinstimmung mit den Feststellungen des vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachters nicht. Vertreter und Vertreterinnen der Nebenklage schlossen sich dem Plädoyer der Anklage an. Nach Darstellung seines Verteidigers hörte der Beschuldigte hingegen nach eigenen Angaben wohl im Wahn Beleidigungen oder nahm vermeintliche Attacken seiner späteren Opfer wahr.

Der tödliche Messerangriff ereignete sich während der Rückfahrt des Beschuldigten von einem vergeblichen Behördenbesuch in Kiel. A. lebte in verschiedenen Bundesländern, war polizeibekannt und wegen einiger kleiner Delikte vorbestraft. Auch Drogenprobleme standen im Raum. In Haft kam es laut Behördenangaben zu Konflikten mit dem Beschuldigten.

Heike Schulze

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