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Der Angeklagte schweigt weiter, DNANachweis könnte entscheidend sein
Der Vorsitzende Richter wies den Angeklagten auf den Fortgang der Hauptverhandlung vor dem Kölner Landgericht hin: „Ihr Verteidiger hat ein Geständnis angekündigt. Es bleiben jetzt nicht mehr viele Möglichkeiten, durch eigene Erklärungen für entlastende Argumente vor der Urteilsverkündung zu sorgen.“
Beweise sprechen für eine grausame Tat
Die Beweise sind erdrückend, dass der 34-Mann seine zur Tat Ende Oktober 35-jährige Freundin mit zehn Messerstichen auf offenen Straße erstochen hat. Jetzt fehlt vor allem noch der DNA-Nachweis von der Kleidung der Getöteten, vom Tatwerkzeug, dem Messer, und den daran befindlichen Anhaftungen. Alles andere als der Nachweis, dass die DNA-Spuren des Mannes am Messer nachgewiesen werden, ist praktisch nicht denkbar.
Was macht der Angeklagte? Er schweigt weiter oder druckst herum. Auf die Hinweise des Gerichts und der Frage, ob das Blut an Kleidung und Messer vom Opfer seien, kam ein kaum hörbares „Ja“. Erst auf nochmalige Nachfrage, dass die Antwort klar und deutlich für alle im großen Gerichtssaal 7 vernehmbares sein soll, kam dann ein lauteres „Ja!“. Der Richter wertete das als erste kurze Einlassung.
Vor allem die langen und zahlreichen Handy-Aufzeichnungen zwischen Täter und Opfer, sowie zwischen Opfer und den Freundinnen oder der Halbschwester sind Belege dafür, dass der 34-Jährige sich auf diese Straftat vorbereitet hatte – eine heftige Tat mit zehn brutalen Stichen, zwei davon ins Herz. Der Tod ist spätestens nach vier Minuten eingetreten. Die ersten Animationsmaßnahmen des Notarztes waren ebenso wenig erfolgreich, wie die des per Hubschrauber angeforderten Mediziners. Keine Lebenszeichen mehr, stellten beide nur noch fest.
Die Leiche ging in die Rechtsmedizin, wo sie genau untersucht wurde. Die Ergebnisse erklärte Prof. Sibylle Banaschak. Die Forensikerin stellte zwei Stiche ins Herz fest, die todesursächlich waren. Wie heftig zugestoßen wurde, belegte ein glatter Durchstich am Oberarm.
Dabei wollte die Frau, wie sich aus besagten Handy-Aufzeichnungen ergibt, nur der Mutter des Angeklagten von ihrer Schwangerschaft und ihrer Beziehung berichten. Das wollte der Mann unter keinen Umständen zulassen. Ohnehin hatte die Frau erst kurz vor der Tat den richtigen Namen, der sich vorher als „Mustafa“ ausgab, und die Adresse erfahren.
Schon vorher kam im Prozess zur Sprache, dass der Angeklagte über etwa 15 verschiedene SIM-Telefonkarten verfügt hatte. Im Auszug des Bundeszentralregisters standen zahlreiche Vorstrafen, Verurteilungen wegen Betrugs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Urkundenfälschung. Meistens wurden Geld- oder Bewährungsstrafen von Amtsgerichten verhängt.
Der psychologische Gutachter kommt noch zu Wort, kann aber nur das Auftreten des Mannes auf der Anklagebank bewerten, oder das, was sich aus den Aussagen der Zeugen ergibt. Insgesamt sind jetzt noch drei Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil wird am 17. Juni erwartet.
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