Oktoberfest: L'Amour Toujours – Partyhit wird auf dem Wiesn verboten

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Oktoberfest: L'Amour Toujours – Partyhit wird auf dem Wiesn verboten

Die diesjährige Ausgabe des Münchner Oktoberfestes steht bevor und bereits jetzt sorgt eine Nachricht für Aufsehen. Der Partyhit L'Amour Toujours von Sannie wird auf dem Wiesn verboten sein. Die Organisatoren des Volksfestes haben entschieden, dass der Titel nicht mehr auf den Festplätzen gespielt werden darf. Der Grund dafür liegt in der Überlastung der Rettungsdienste, die in den vergangenen Jahren auftraten, wenn der Song gespielt wurde. Die Feierwilligen müssen sich also auf eine andere Musik einstellen, wenn sie auf dem Oktoberfest feiern wollen.

Oktoberfest: L'Amour Toujours – Partyhit wird auf dem Wiesn verboten

„Das Lied wird nicht gespielt - weder im Zelt noch sonst irgendwo“, sagte der für die Organisation der Wiesn zuständige Münchner Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) am Montag im Bayrischen Rundfunk (BR). An Wirte und Schausteller ergehe eine klare Anweisung. Das Münchner Oktoberfest sei international und weltoffen.

Der Grund für das Verbot des Liedes „L'Amour Toujours“ liegt in der rassistischen Konnotation, die es inzwischen erhalten hat. Das Lied selbst stammt aus dem Jahr 1999, aber inzwischen wird es mit aussländerfeindlichen und rechtsextremistischen Einstellungen assoziiert.

Rechtswidriges Freizeitverhalten: Arbeitgeber kann kündigen?

Rechtswidriges Freizeitverhalten: Arbeitgeber kann kündigen?

In Deutschland sorgt seit Tagen ein durch ein Internetvideo dokumentiertes Geschehen in einer Nobelbar auf der Nordseeinsel Sylt für Empörung. Bei einer kommerziellen Pfingstfeier sangen junge Menschen zu dem Partyhit die Zeilen „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“. Ähnliche Vorfälle gab es auch auf Volks- und Schützenfesten in Bayern und Niedersachsen.

Das Verhalten wird als rechtswidriges Freizeitverhalten bewertet und löste bundesweit Empörung und eine Debatte über die Verbreitung von rechtextremistischen Einstellungen aus. Die Frage bleibt, ob ein Arbeitgeber in solchen Fällen kündigen darf.

Das Oktoberfest, das größte Volksfest der Welt, beginnt am 21. September auf der Münchner Theresienwiese und zieht jährlich Millionen Besucher aus dem In- und Ausland an. Die Veranstalter haben klare Regeln für die Teilnehmer und es gibt kein Platz für rassistische Äußerungen.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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