OLG-Düsseldorf: Kampfsportschule muss Königreich Deutschland streichen

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Kampfsportschule das Wort Königreich Deutschland aus ihrem Namen streichen muss. Die Schule hatte sich zuvor Königreich Deutschland Martial Arts genannt, was jedoch aufgrund eines Markenrechtsverstoßes gegen die Bundesrepublik Deutschland verstoßen soll.

Laut des Gerichts entspricht die Verwendung des Begriffs Königreich nicht den Tatsachen, da Deutschland seit 1918 keine Monarchie mehr ist. Durch die Verwendung dieses Begriffs habe die Schule den goodwill des Staates Deutschland geschädigt. Das OLG Düsseldorf hat die Schule daher aufgefordert, den Namen zu ändern und den Begriff Königreich Deutschland zu entfernen.

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OLG Düsseldorf verurteilt Kampfsportschule: 'Königreich Deutschland' ist kein Staat

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf untersagt, sein Studio als Teil des sogenannten Königreichs Deutschland zu bezeichnen.

Das Impressum der Schule lautete: Hauptsitz und Aufsichtsbehörde: Königreich Deutschland. Der Betreiber behauptete, dass Kunden, die die Räume betreten, temporär Teil des Königreichs seien und dessen Verfassung und Gesetze vorrangig zu wählen hätten.

Reichsbürger-Szene

Reichsbürger-Szene

Die Kampfsportschule in Düsseldorf wirbt offen damit, ein Betrieb im sogenannten Königreich Deutschland zu sein. Dieses Königreich wird im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt von Peter Fitzek gegründet, der sich selbst zum König von Deutschland ernannte.

Die Verbraucherzentrale Hessen hatte den Betreiber der Kung-Fu-Schule abgemahnt, nachdem er sich weigerte, die irreführenden Angaben zu entfernen. Das Gericht gab der Klage statt und untersagte dem Betreiber, das Königreich Deutschland als Aufsichtsbehörde zu nennen oder auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs zu verweisen.

Das Gericht befand, dass beide Angaben irreführend seien. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem Betreiber nun bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise eine Ordnungshaft von sechs Monaten.

Der Inhaber des Sportstudios verteidigte seine Angaben und behauptete, dass das Königreich Deutschland existiere und er daher das auch so schreiben dürfe. Er wiederholte auch die Glaubenssätze anderer Königreich-Anhänger, dass man einen eigenen Staat als Alternative zum derzeitigen System aufbauen müsse.

Das Gericht gab jedoch dem Kläger recht und befand, dass die Angaben im Impressum und die Behauptung, dass in den Räumen ein anderes Recht gelte, unzulässig seien.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

Heike Schulze

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