Rechtspfleger in NRW wollen juristische Robe tragen
In Nordrhein-Westfalen streben die Rechtspfleger danach, ihre Anerkennung als vollwertige juristische Berufsgruppe zu erlangen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Einführung der juristischen Robe. Durch diese Maßnahme sollen die Rechtspfleger in NRW ihre professionelle Identität stärken und ihre Rolle im Justizsystem unterstreichen. Die Forderung nach der Einführung der Robe ist Teil einer umfassenden Reform der Rechtspflege, die die Arbeitsbedingungen und die Anerkennung der Rechtspfleger in NRW verbessern soll.
Rechtspfleger in NRW: Tragen von Roben soll Respekt und Ansehen fördern
Die Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen wollen – wie Richter, Rechts- und Staatsanwälte – Roben tragen. Zumindest hat das der Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Nordrhein-Westfalen, vorgeschlagen: Man möge Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Land das Tragen einer Amtstracht ermöglichen.
Das Justizministerium stehe dem Vorhaben positiv gegenüber, heißt es in einem Bericht an den Landtag. Die Einführung einer Amtstracht für Rechtspfleger soll dazu beitragen, den Respekt vor den Rechtspflegern und ihr Ansehen bei der Amtsausübung zu wahren.
Vor diesem Hintergrund prüfe das Ministerium, unter welchen Voraussetzungen die Einführung einer Amtstracht für Rechtspfleger in Betracht kommt. Zu Kosten, Zahl und Farbe der zusätzlichen Roben steht im Bericht nichts.
Der Bund der Steuerzahler NRW wies darauf hin, dass Richter und Staatsanwälte ihre Roben aus eigener Tasche zahlen. Wenn dies bei den Rechtspflegern auch der Fall sei, werde man sich nicht dagegen stellen. „Ob das Tragen einer Robe bei Rechtspflegern sinnvoll ist, wollen wir nicht beurteilen“, sagte eine Sprecherin am Montag.
Das Ministerium der Justiz hat noch keine Entscheidung getroffen, aber die Initiative wird begrüßt. Die Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen hoffen, dass sie bald wie ihre Kollegen in anderen Bundesländern Roben tragen können.
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