Schulen in NRW dürfen Cannabis auf dem Pausenhof nicht verbieten

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Schulen in NRW dürfen Cannabis auf dem Pausenhof nicht verbieten

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es eine neue Entwicklung im Hinblick auf die Cannabis-Politik an Schulen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Münster hat entschieden, dass Schulen in dem Bundesland nicht das Recht haben, den Konsum von Cannabis auf dem Pausenhof zu verbieten. Dies hat weitreichende Folgen für die Schulpolitik in NRW und wirft Fragen über die Suchtprävention und die Sicherheit an Schulen auf. In diesem Artikel werden wir genauer auf das Urteil und seine Konsequenzen eingehen.

Schulen in NRW: Cannabis-Verbot auf dem Pausenhof nicht möglich

Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium hat die Schulen informiert, dass es rechtlich nicht möglich ist, volljährigen Personen - Schülern oder Lehrkräften - zu verbieten, Cannabis mit in die Schule zu bringen.

NRW-Schulen: Volljährige können Cannabis im Umkleidebereich mit sich führen

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Laut geltendem Gesetz dürfen volljährige Menschen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Das bedeutet, dass volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen, genauso wie sie auch Zigaretten oder Pfeifentabak dabei haben dürfen.

Warum ist der Besitz erlaubt? Volljährige Menschen dürfen laut geltendem Gesetz jetzt Cannabis besitzen. Es sei rechtlich nicht möglich, über die Schulordnung oder das Hausrecht etwas zu verbieten, das durch ein Bundesgesetz erlaubt ist.

Was sollen die Schulen jetzt machen? Ihnen wird laut Erlass nachdrücklich empfohlen, in der Schulordnung oder auf andere geeignete Weise deutlich zu machen, dass das Mitbringen von Cannabis unerwünscht ist. Der Erlass liefert dazu einen Formulierungsvorschlag: Schulen könnten schreiben, dass das Mitbringen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln nicht erwünscht sei.

Was sagen Eltern dazu? Die Landeselternschaft der integrierten Schulen ist alarmiert. Dass das Bundesgesetz den Schulen keine Möglichkeit für Cannabis-Besitzverbote eröffne, sei vollkommen unverständlich, bemängelt die Organisation. Es sei dringend erforderlich, dass die Landespolitik handelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen anpasst; man fordere eine Überarbeitung der Gesetzeslage.

Darf in der Schule gekifft werden? Nein, unter keinen Umständen. Der Konsum von Cannabis ist auf dem Schulgelände und in direkter Nähe komplett verboten. Das gilt nicht nur fürs Rauchen oder Verdampfen, sondern für jegliche Art von Konsum.

Dürfen Lehrkräfte Taschen durchsuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass Minderjährige Cannabis dabei haben? Nein, das ist nicht zulässig. Sollte einer Lehrkraft aber Haschisch von minderjährigen Jugendlichen in die Hände fallen, so ist sie gehalten, es vorübergehend wegzunehmen und später den Eltern auszuhändigen.

Ist das Kiffen auf Klassenfahrten oder Schulausflügen erlaubt, wenn nur Volljährige dabei sind? Nach der Rechtsauffassung des Landes: Nein, weil es durch eine Klausel im Landesschulgesetz verhindert wird.

Was passiert, wenn jemand in der Schule kifft? Laut Gesetz sind Bußgelder möglich. Die Schule kann zudem selbst Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler verhängen. Wenn Lehrkräfte gegen das Verbot verstoßen, sind dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.

Dürfen Cannabispflanzen in der Garten-AG gezogen werden? Auf keinen Fall. Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anbau von Cannabispflanzen auf dem Schulgrundstück zu Lehrzwecken nicht zulässig ist.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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