Sind Blitzer-Apps und Radarwarner auf dem Smartphone erlaubt oder verboten?

Sind Blitzer-Apps und Radarwarner auf dem Smartphone erlaubt oder verboten?

Die Verwendung von Blitzer-Apps und Radarwarner auf dem Smartphone wirft Fragen bezüglich ihrer Rechtmäßigkeit auf. In Deutschland ist die Nutzung solcher Apps grundsätzlich verboten, da sie als hilfreiche Tools zur Vermeidung von Verkehrsstrafen angesehen werden. Die Behörden argumentieren, dass dies die Verkehrssicherheit gefährden und die Einhaltung von Verkehrsregeln untergraben könnte. Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter, dass sie lediglich zur Informationsbeschaffung dienen und somit nicht illegal sein sollten. Die Debatte über die Zulässigkeit solcher Apps ist noch nicht abgeschlossen und es bleibt abzuwarten, wie sich die gesetzlichen Bestimmungen in Zukunft entwickeln werden.

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Sind BlitzerApps und Radarwarner auf dem Smartphone erlaubt oder verboten? Alles, was Autofahrer wissen müssen!

Ein Vorstellungsgespräch für den eigenen Traumjob oder der langersehnte Urlaub inklusive Flug steht an, doch wieder einmal viel zu spät losgefahren? Da kann es für den ein oder anderen schon verlockend sein, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Weg eher als Empfehlung zu betrachten und eine der vielen sogenannten „Blitzer-Apps“ oder einen Radarwarner zu benutzen. Außerdem wird seit Montag (15. April) in einer Aktionswoche („Blitzermarathon“) wieder verstärkt in einigen Bundesländern kontrolliert. Der Schwerpunkttag findet am kommenden Freitag (19. April) statt. Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu halten.

Diese „Blitzer-Apps“ warnen den Fahrer rechtzeitig vor stationären und mobilen Radarfallen und helfen so dabei, mögliche Strafen für überhöhte Geschwindigkeit zu vermeiden. Doch sind diese „Assistenten“ in Deutschland überhaupt erlaubt?

Verlockung oder Verbot? Die Debatte um BlitzerApps und Radarwarner in Deutschland

Verlockung oder Verbot? Die Debatte um BlitzerApps und Radarwarner in Deutschland

„Nein“, lautet die eindeutige Antwort. Jegliche automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen ist in Deutschland verboten, schreibt der ADAC. Das gilt sowohl für Radarwarner-Geräte als auch für Navigationsgeräte und Apps auf dem Smartphone, die den Fahrer vor Blitzern warnen. Gibt es bald Tempo 20 in NRW-Innenstädten?

Allerdings muss man dabei Unterschiede machen. Denn der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolchen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Heißt: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellungen ausschalten – das sei in der Regel bei allen Geräten möglich.

Ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister sind die Folge. Betriebsbereite Radarwarner dürfen durch die Polizei sichergestellt und sogar vernichtet werden. Da Smartphones und Navigationsgeräte nicht nur vor Blitzern warnen, sondern vorrangig andere Funktionen erfüllen, darf laut ADAC eine Sicherstellung oder gar Vernichtung in diesem Fall bezweifelt werden.

Blitzer-Warnungen im Radio sind erlaubt, da sie unabhängig vom Aufenthaltsort des Empfängers ausgesprochen werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer vor Bußgeldern durch Blitzer schützen möchte, kann dies durch Handzeichen oder Schilder tun, nicht jedoch mithilfe einer Lichthupe.

Es gibt in Europa keine einheitlichen Vorschriften, die die Nutzung automatisierter Blitzerwarner regeln. Der ADAC hat jedoch eine Übersicht für einige europäische Länder erstellt. Diese Warnungen sind Autofahrern erlaubt. Gibt es Schlupflöcher?

Rechtlich unproblematisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App zu informieren oder sich Infos über Internetseiten oder in den sozialen Medien zu holen. Allerdings: Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenbrett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das sei aber eine juristische Grauzone und hänge von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten ab.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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