Sollinger Justiz: Angeklagter muss vier Jahre auf sein Urteil warten

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Sollinger Justiz: Angeklagter muss vier Jahre auf sein Urteil warten

In einem Skandalprozess, der deutschlandweit für Aufregung gesorgt hat, muss der Angeklagte vier Jahre auf sein Urteil warten. Die Sollinger Justiz hat in einem umstrittenen Urteil entschieden, dass der Angeklagte bis zum Abschluss des Verfahrens auf sein Urteil warten muss. Das Verfahren, das Anfang des Jahres begann, hat viele Fragen aufgeworfen und für große Irritation in der Bevölkerung gesorgt. Die Opfer und ihre Angehörigen müssen weiterhin auf Gerechtigkeit warten, während der Angeklagte auf sein Urteil wartet.

Vier Jahre Wartezeit: Angeklagter muss auf Urteil warten

Vier Jahre Wartezeit: Angeklagter muss auf Urteil warten

Ein Albaner, der als Kurier ein Kilo Kokain transportiert hatte, saß seit drei Jahren im Gefängnis. Seine Familie sah er nur selten. Die Gerichte waren überlastet, und ein weiteres Verfahren gegen ihn hing vier Jahre in der Warteschleife.

Ein harter Weg: Der Angeklagte war vom Landgericht in Krefeld zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Ein hartes Urteil angesichts dessen, was üblicherweise für die Beihilfe zum Drogenhandel verhängt wird.

Das Verfahren am Wuppertaler Landgericht, das sich auf eine weitere Kurierfahrt bezog, in der er zwei Kilo Kokain transportiert hatte, wurde jedoch vier Jahre lang aufgeschoben. Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe nicht bestritten und hatte sogar Hinweise auf die Hintermänner gegeben, die von den Ermittlern identifiziert werden konnten.

Ein Vater in Not: Der Angeklagte hatte seinen Job als Koch in einem Solinger Restaurant in der Corona-Pandemie verloren und war mit dem Glücksspiel angefangen. Das Geld aus den Kurierfahrten habe er benötigt, um für seine Familie sorgen zu können.

Er hatte jedoch nicht gewusst, dass das, was er in Eindhoven in sein Auto gepackt hatte, Kokain war. Die 2500 Euro, die er für die Tour bekommen hatte, waren nicht viel angesichts dessen, was sonst in der Szene gezahlt werde.

Vier Jahre Wartezeit: Der Vorsitzende Richter erkannte an, dass das Verfahren am hiesigen Landgericht auf Eis gelegen war. Dies hatte gravierende Folgen für den 46-Jährigen: Nach der Verurteilung in Krefeld war er in den offenen Vollzug gekommen, wegen der durch die Wuppertaler Staatsanwaltschaft erhobenen Tatvorwürfe wurde er in den geschlossenen Vollzug verlegt.

Ein langer Weg zur Freiheit: Wenn es gut läuft für den Angeklagten, kommt er nach dem Absitzen der Zweidrittelstrafe bald auf Bewährung frei.

Martin Weiß

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