Telekom verliert vor Gericht - Streit um Internet-Leerrohre entscheidet gegen das Unternehmen

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Telekom verliert vor Gericht - Streit um Internet-Leerrohre entscheidet gegen das Unternehmen

Das deutsche Telekommunikationsunternehmen Telekom hat vor Gericht eine entscheidende Niederlage erlitten. Der langjährige Streit um die Internet-Leerrohre zwischen der Telekom und den Wettbewerbern hat sich zu Ungunsten des Unternehmens entwickelt. Das Gericht hat entschieden, dass die Telekom ihre Marktmacht missbraucht hat, indem sie die Wettbewerber daran hinderte, die Leerrohre für den Ausbau des Glasfaser-Internets zu nutzen. Dieser Rückschlag könnte weitreichende Folgen für die Telekom und den deutschen Telekommunikationsmarkt haben.

Gerichtsentscheidung gegen Deutsche Telekom: Zugang zu Leerrohren muss gewährt werden

Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine Niederlage im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel liegen, erlitten. Das Unternehmen muss dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, wie das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat.

Das Gericht verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Telekom wurde abgelehnt (Aktenzeichen 1 L 681/24).

Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang haben wollen, um nicht selbst buddeln zu müssen. Nachdem die Bundesnetzagentur der Deutschen Glasfaser in einem Streitbeilegungsverfahren im März recht gab, zog die Telekom vor Gericht.

Gericht gibt Deutsche Glasfaser recht

Gericht gibt Deutsche Glasfaser recht

Im sogenannten Eilverfahren gab das Gericht inzwischen seine Entscheidung zugunsten der Deutschen Glasfaser bekannt. Das heißt, dass die Telekom den Zugang nun ermöglichen muss. Zwar könnte der Sachverhalt noch in einem Hauptsacheverfahren verhandelt werden, dieses hätte aber keine aufschiebende Wirkung.

Die Deutsche Glasfaser, die in Deutschland rund 1900 Beschäftigte hat und nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Milliarde Euro in den Glasfaser-Internetausbau in Deutschland investiert, begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Open Access – also der offene Netzzugang - sorgt für den fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen“, sagte ein Firmensprecher.

Die Telekom wirft der Deutschen Glasfaser vor, dass sie nur aufgrund staatlicher Förderung in der Lage sei, in den Glasfaser-Internetausbau zu investieren. Eine Telekom-Sprecherin reagierte mit Unverständnis auf die Gerichtsentscheidung. Die Leerrohre habe man auf eigene Kosten errichtet, die staatliche Förderung wiederum habe sich nur auf den zweiten Schritt - das Verlegen der Glasfaser in diese Rohre hinein - bezogen. „Die Telekom soll nun aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zusätzlich auch noch Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen“, sagte die Telekom-Sprecherin. Das sei „ein Eingriff in unser Netzeigentum“.

Nachdem der Eilantrag abgewiesen worden sei, werde die Telekom ihre anderweitige Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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