Tipps für Arbeitnehmer im Minijob – Gehalt, Urlaub, Krankheit

Tipps für Arbeitnehmer im Minijob – Gehalt, Urlaub, Krankheit

Diese informative Nachricht gibt hilfreiche Ratschläge für Arbeitnehmer in einem Minijob. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer in einem Minijob über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen. In diesem Zusammenhang werden Gehalt, Urlaub und Krankheit als wichtige Aspekte behandelt. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass ihr Gehalt korrekt berechnet wird und sie ihre Urlaubstage entsprechend ihrem Beschäftigungsverhältnis nehmen können. Im Falle einer Krankheit müssen bestimmte Regeln beachtet werden, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu verlieren. Diese Tipps dienen dazu, Arbeitnehmer im Minijob zu informieren und ihnen Sicherheit im Arbeitsalltag zu geben.

Tipps für MinijobArbeitnehmer: Gehalt, Urlaub, Krankheit - Wichtige Informationen kompakt zusammengefasst

Arbeitsrecht für Minijobber: Verdienstgrenze, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz - Alles was Sie wissen müssen

Inhalt des Artikels

Minijobber können mehr als Mindestlohn verdienen

Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze?

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Was gilt bei Krankheit bei Minijobbern?

Minijobber sind vor schnellen Kündigungen geschützt

Fast jeder hatte schon mal einen Job auf – früher noch – 450-Euro-Basis. Obwohl der Mindestlohn gestiegen ist, bleibt das Job-Modell dasselbe: der Minijob. Auch wenn es beim ersten Hören nicht so klingt, werden Minijobber genauso behandelt wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobs. Das Magazin der Minijob-Zentrale bietet einen Überblick über die Rechte von Minijobbern.

Minijobber können mehr als Mindestlohn verdienen

Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer. Es besteht jedoch Flexibilität: Arbeitgeber können mehr pro Stunde zahlen, aber dann muss die Arbeitszeit verringert werden, da Minijobber einer Verdienstgrenze unterliegen.

Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze?

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt, sobald sich der Mindestlohn erhöht. Seit 2024 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro, was die Minijob-Verdienstgrenze auf durchschnittlich 538 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht einem Jahresverdienst von 6456 Euro, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Auch im Minijob haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt auch hier vier Wochen pro Jahr. Arbeitgeber müssen laut der Minijob-Zentrale den Verdienst während des Urlaubs weiterzahlen. Hier ist allerdings zu beachten, an wie vielen Tagen in der Woche der Minijobber arbeitet.

Was gilt bei Krankheit bei Minijobbern?

Bei Krankheit erhalten Minijobber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Auch an gesetzlichen Feiertagen kriegen sie ihren Lohn ausgezahlt. Aber auch hier gilt: Arbeitgeber zahlen den Verdienst für die Tage weiter, an denen der Minijobber ohne eine Erkrankung oder ohne Feiertag normalerweise gearbeitet hätte.

Minijobber sind vor schnellen Kündigungen geschützt

Minijobber haben den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Abweichende Kündigungsfristen können lediglich in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart werden, so die Minijob-Zentrale. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgeht.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up