Tönisvorster steht vor dem Krefelder Landgericht wegen Mordes

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Tönisvorster steht vor dem Krefelder Landgericht wegen Mordes

Heute beginnt vor dem Krefelder Landgericht ein aufsehenerregender Prozess, der die Öffentlichkeit in Atem hält. Ein Tönisvorster, der auch unter dem Verdacht des Mordes steht, muss sich vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, ein Verbrechen begangen zu haben, das schockierte die Menschen in der Region. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vorsätzlichen Mord vor, der sich angeblich in einem gewalttätigen Vorfall ereignete. Die Frage, ob der Angeklagte tatsächlich schuldig ist, wird in den nächsten Tagen geklärt werden. Wir werden den Prozessverlauf aufmerksam verfolgen und über alle wichtigen Entwicklungen berichten.

Tönisvorster muss vor Krefelder Landgericht für Mord verantworten

Am Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, sitzt derzeit ein 57-jähriger Tönisvorster auf der Anklagebank. Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft Totschlag vorgeworfen.

Konkret soll der Beschuldigte im Oktober letzten Jahres, in seiner Tönisvorster Wohnung, einen anderen Mann mit insgesamt neun Messerstichen getötet haben. Der 57-Jährige habe hierzu, laut Anklageschrift, ein Küchenmesser mit einer 8,5 cm langen Klinge verwendet.

Die Stich- und Schnittverletzungen sollen unter anderem im Bereich der Schulter, des Nackens, der rechten Halsseite sowie der rechten oberen Brustregion erfolgt sein. Die zuletzt genannte Stichverletzung habe dabei zur „Durchtrennung der Unterschlüsselbeinvene und zur Eröffnung der Brusthöhle“ geführt, was zur Folge hatte, dass der Geschädigte kurz nach dem Angriff am Tatort verblutet sei.

Der Angeklagte schildert den Tatverlauf

Der Angeklagte schildert den Tatverlauf

Der angeklagte Tönisvorster ließ sich jetzt ausführlich zur Sache ein. Der Geschädigte sei ein Bekannter gewesen, „meine Frau war mit seiner Lebensgefährtin befreundet.“ Vor der Tat seien beide Paare ungefähr drei Mal zusammen essen gegangen.

An jenem Oktoberabend hätten sich das spätere Opfer und seine Freundin gemeinsam mit dem 57-Jährigen in dessen Wohnung aufgehalten, die Frau des Beschuldigten sei indes nicht dort gewesen. Der Tönisvorster und sein Bekannter seien betrunken gewesen.

Zunächst habe man sich gut verstanden, „dann tanzte ich mit der Freundin meines Bekannten, woraufhin er wohl eifersüchtig wurde.“ Der Mann habe seine Lebensgefährtin daraufhin beschimpft und sie geohrfeigt.

Nachdem sich beide nicht beruhigten, habe sich der 57-Jährige entschlossen, zu sagen, dass er ins Bett gehen wolle. „Ich hoffte, sie mit dieser Aussage dazu bewegen zu können, meine Wohnung zu verlassen“, ergänzte der Mann auf der Anklagebank.

Er sei dann auch ins Schlafzimmer gegangen, aber sein Bekannter habe ihn schließlich „gepackt“ und wieder ins Wohnzimmer gebracht. Dort habe zunächst die Freundin des Geschädigten diesen getreten und ihm an den Hals gegriffen, woraufhin der Mann sie „von sich geschleudert“ habe.

Im Anschluss sei das spätere Opfer dann auf den Tönisvorster losgegangen: „Er trat und schlug auf mich ein“, erklärte der Beschuldigte. Bei diesem Angriff habe er sich unter anderem einen Jochbeinbruch zugezogen.

Soweit er wisse, sei daraufhin die Freundin seines Bekannten mit einem Messer in der Hand aufgetaucht. Ihre Attacke habe der Mann jedoch abwehren können. Nachdem der Geschädigte den 57-Jährigen anschließend erneut massiv geschlagen habe, „wurde ich panisch, bekam das Messer in die Hand und stach auf ihn ein.“

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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