Schwangere sollen vor Belästigungen auf Bürgersteigen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Diese wichtige Maßnahme zielt darauf ab, Frauen in einer vulnerablen Situation vor unangemessenen Verhaltensweisen und Belästigungen zu schützen. Es ist entscheidend, dass Schwangere in Ruhe und ohne Störungen ihre Entscheidungen treffen können. Der Schutz vor solchen Belästigungen ist ein wichtiger Schritt, um die Privatsphäre und die Selbstbestimmung der Frauen zu wahren. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper sollte respektiert und gefördert werden, ohne dass Frauen sich unangemessenen Druck ausgesetzt fühlen. Diese Maßnahme unterstreicht die Bedeutung des Respekts vor den Entscheidungen und der Integrität jeder schwangeren Frau.
Schwangere vor Belästigungen auf Bürgersteigen durch Abtreibungsgegner schützen
Der Bundestag debattiert über Gesetzesentwurf zur Sicherheit von Schwangeren vor Abtreibungsgegnern. Am Mittwoch wird der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten.
Was ist die Ausgangslage?
Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.
Vor Konfliktberatungsstellen oder Kliniken werden allerdings sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem werden sie nach Darstellung der Bundesregierung mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, „die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen“.
Was will die Bundesregierung erreichen?
Schwangere sollen wirksamer vor solchen sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Die Bundesregierung will mit der Gesetzesreform die „Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit“ sicherstellen.
Was ist konkret geplant?
Es soll verboten werden, „das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, eine Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren“.
Verstöße sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden.
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