Amokfahrer aus Trier erneut zu lebenslanger Haft verurteilt - Gericht bestätigt Urteil.

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Amokfahrer aus Trier erneut zu lebenslanger Haft verurteilt - Gericht bestätigt Urteil.

Im Zusammenhang mit dem schockierenden Vorfall vom 7. Dezember 2020, bei dem ein Amokfahrer in Trier mehrere Menschen verletzte und tötete, hat das Oberlandesgericht Koblenz ein beklemmendes Urteil gesprochen. Der Verurteilte, der im Dezember 2020 wegen Mordes in 5 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 18 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sah sein Rechtsmittel abgelehnt. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Trier und verwarf die Revision des Angeklagten.

Amokfahrer aus Trier: Neues Urteil bestätigt lebenslange Haftstrafe

Amokfahrer aus Trier: Neues Urteil bestätigt lebenslange Haftstrafe

Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier mit sechs Toten ist der Angeklagte erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er habe sich des sechsfachen Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes und mehrfachen versuchten Totschlags schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Armin Hardt am Montag am Landgericht Trier.

Es sei eine schreckliche Tat gewesen, die ganz Trier erschüttert hat und so viel Leid über viele Familien gebracht habe. Die Schwurgerichtskammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.

Das alles war auch der Tenor des Urteils des Landgerichts von August 2022 gewesen. Der Amokfahrer leide an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Daher sei er laut psychiatrischem Gutachten vermindert schuldfähig, sagte Hardt. Schuldunfähig bei der Tat sei er aber nicht gewesen.

Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.

Dass der Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wurde nicht neu verhandelt. Im Fokus der Teil-Neuauflage stand vor allem die Frage der Schuldfähigkeit des heute 54-Jährigen. Richter Hardt sagte, es liege das Mordmerkmal der Heimtücke vor. „Die Opfer waren bei dem Angriff völlig arg- und wehrlos.“ Der Mann gilt laut Gutachten als gemeingefährlich.

Die Verteidigung des Amokfahrers hatte einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik gefordert. Die Opferanwälte hatten sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Angeklagten aufgefordert, das Urteil anzunehmen und nicht erneut in Revision zu gehen. Es müsse endlich einen Abschluss geben und Ruhe einkehren, sagten sie.

Der Elektroinstallateur, der zur Tatzeit arbeits- und wohnsitzlos war, hatte auch im zweiten Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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