BGH: THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bleibt bei 7,5 Gramm​

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bei 7,5 Gramm bleibt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Cannabis in Deutschland. Der BGH begründete sein Urteil damit, dass eine Senkung des Grenzwerts auf 6 Gramm nicht gerechtfertigt sei. Dies bedeutet, dass Personen, die mit einer Menge von bis zu 7,5 Gramm THC erwischt werden, weiterhin mit einem Verfahren wegen nicht geringer Menge rechnen müssen. Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis wird durch diese Entscheidung des BGH erneut angefacht. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung auf die Drogenpolitik in Deutschland auswirken wird.

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BGH behält THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bei

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest. Eine härtere Strafe droht dem Gesetz zufolge bei Taten, deren Handlung sich auf eine nicht geringe Menge bezieht. Die „nicht geringe Menge“ wurde dabei wie früher bereits im Betäubungsmittelgesetz im neuen Cannabis-Gesetz nicht definiert, sondern der Rechtsprechung überlassen. Der BGH blieb nun bei seiner bisherigen Auffassung und setzte den Grenzwert für die Menge des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) - also nicht für die Menge des Cannabis insgesamt - weiterhin auf 7,5 Gramm fest, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss eines Revisionsverfahrens vom 18. April hervorgeht.

Bundesgerichtshof bestätigt strengen Grenzwert für THC-Menge von 7,5 Gramm

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Die Gefährlichkeitseinschätzung habe sich insoweit nicht geändert, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Bundesregierung war zuvor davon ausgegangen, dass der bisherige Grenzwert überholt werden müsse. „Im Lichte der legalisierten Mengen wird man an der bisherigen Definition der nicht geringen Menge nicht mehr festhalten können und wird der Grenzwert deutlich höher liegen müssen als in der Vergangenheit“, hatte sie noch in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf geschrieben. Mit dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum mit zahlreichen Vorgaben und Regeln legal geworden. Wer 18 Jahre und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.

Kerstin Klein

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