Bundesverband: Verbraucherzentrale im Kreis Kleve warnt vor verflossener Pflegegeld
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat vor einer aktuellen Gefahr für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gewarnt. Laut der Verbraucherzentrale im Kreis Kleve gibt es vermehrt Fälle von Betrügern, die sich als Mitarbeiter von Pflegedienstleistern ausgeben und ältere Menschen um ihr Pflegegeld bringen. Die Täter gehen sehr professionell vor und täuschen die Opfer mit gefälschten Dokumenten und überzeugenden Geschichten. Die Verbraucherzentrale im Kreis Kleve appelliert an die Bevölkerung, sich vor solchen Betrügereien zu schützen und keine persönlichen Daten oder Geldbeträge an unbekannte Personen zu übergeben.
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Bundesverband warnt vor unnötigem Aufwand
Die Pflege von Angehörigen oder das Selbstsein als Pflegebedürftiger ist belastend. Deshalb gibt es sogenannte Entlastungsleistungen, die Pflegebedürftigen helfen sollen, sich zu entlasten.
Für 125 Euro monatlich können sich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Unterstützung holen. Das können Putz- oder Haushaltshilfen sein, Begleitungen beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei Freizeitaktivitäten. Insgesamt stehen im Jahr 1500 Euro zur Verfügung.
Pflegebedürftige sollten sich Entlastungsleistungen von der Pflegekasse aneignen
Leider nehmen viele Menschen diese Entlastungsleistung der Pflegekasse nicht in Anspruch, wie Carmen Hesse, Leiterin der Verbraucherzentrale im Kreis Kleve erklärt. „Dabei lohnt es sich gerade jetzt: Denn was im vorigen Jahr nicht ausgeschöpft wurde, kann bis Ende Juni noch verwendet werden.“
Die Entlastungsleistung kann ohne Antrag beantragt werden. Die Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Das Geld ist zweckgebunden und man muss in Vorkasse gehen.
Es gibt viele Angebote, die man wählen kann, wie zum Beispiel Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch die Hilfe von Nachbarn kann unter bestimmten Umständen mit 125 Euro monatlich entlohnt werden.
Wenn die monatliche Summe nicht ausgeschöpft wird, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden. Sollte der Betrag auch am Ende des Kalenderjahres noch nicht ausgegeben sein, können die nicht genutzten Summen noch bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden.
So kann man nicht verbrauchte Entlastungsleistungen nutzen. Jeden Monat stehen Pflegebedürftigen 125 Euro zur Verfügung. Die Leistung kann auch angespart werden. Sollte die monatliche Summe nicht ausgeschöpft sein, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden.
Werden Rechnungen nach Juni erstattet? Die Frist bis zum 30. Juni bedeutet, dass die Leistungen bis dahin in Anspruch genommen sein müssen. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Abrechnung bei der Pflegekasse bis dahin erfolgt sein muss. Rechnungen können also auch nach Juni 2024 der Pflegekasse zur Erstattung vorgelegt werden.
Sollten außerdem noch Rechnungen aus den Vorjahren vorhanden sein, die noch nicht zur Abrechnung eingereicht wurden, ist das auch kein Problem. Erstattungsleistungen können bis zu vier Jahre rückwirkend bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/13449 und https://angebotsfinder.nrw.de/uia/angebotsfinder.
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