Der Tönisvorster steht vor Gericht: Prozess wegen Totschlags beginnt im Krefelder Landgericht.

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Der Tönisvorster steht vor Gericht: Prozess wegen Totschlags beginnt im Krefelder Landgericht.

In einem aufsehenerregenden Verfahren muss sich Tönisvorster heute vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Der Angeklagte wird beschuldigt, ein Tötungsdelikt begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzlichen Totschlag vor. Der Prozess, der heute begann, soll klären, ob der Angeklagte tatsächlich schuldig ist. Die Erwartungen sind groß, und die Öffentlichkeit ist auf die Entwicklung des Verfahrens gespannt. Während des Prozesses werden Zeugen gehört und Beweise vorgelegt, um die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu klären. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet.

Der Tönisvorster steht vor Gericht: Prozess wegen Totschlags beginnt im Krefelder Landgericht

Am Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, sitzt derzeit ein 57-jähriger Tönisvorster auf der Anklagebank. Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft Totschlag vorgeworfen. Konkret soll der Beschuldigte im Oktober letzten Jahres, in seiner Tönisvorster Wohnung, einen anderen Mann mit insgesamt neun Messerstichen getötet haben.

Der 57-Jährige habe hierzu, laut Anklageschrift, ein Küchenmesser mit einer 8,5 cm langen Klinge verwendet. Die Stich- und Schnittverletzungen sollen unter anderem im Bereich der Schulter, des Nackens, der rechten Halsseite sowie der rechten oberen Brustregion erfolgt sein. Die zuletzt genannte Stichverletzung habe dabei zur Durchtrennung der Unterschlüsselbeinvene und zur Eröffnung der Brusthöhle geführt, was zur Folge hatte, dass der Geschädigte kurz nach dem Angriff am Tatort verblutet sei.

Der Angeklagte erzählt seine Version

Der Angeklagte erzählt seine Version

Der angeklagte Tönisvorster ließ sich jetzt ausführlich zur Sache ein. Der Geschädigte sei ein Bekannter gewesen, „meine Frau war mit seiner Lebensgefährtin befreundet.“ Vor der Tat seien beide Paare ungefähr drei Mal zusammen essen gegangen. An jenem Oktoberabend hätten sich das spätere Opfer und seine Freundin gemeinsam mit dem 57-Jährigen in dessen Wohnung aufgehalten, die Frau des Beschuldigten sei indes nicht dort gewesen.

Der Tönisvorster und sein Bekannter seien betrunkene gewesen. Zunächst habe man sich gut verstanden, „dann tanzte ich mit der Freundin meines Bekannten, woraufhin er wohl eifersüchtig wurde.“ Der Mann habe seine Lebensgefährtin daraufhin beschimpft und sie geohrfeigt. Nachdem sich beide nicht beruhigten, habe sich der 57-Jährige entschlossen, zu sagen, dass er ins Bett gehen wolle. „Ich hoffte, sie mit dieser Aussage dazu bewegen zu können, meine Wohnung zu verlassen“, ergänzte der Mann auf der Anklagebank.

Er sei dann auch ins Schlafzimmer gegangen, aber sein Bekannter habe ihn schließlich „gepackt“ und wieder ins Wohnzimmer gebracht. Dort habe zunächst die Freundin des Geschädigten diesen getreten und ihm an den Hals gegriffen, woraufhin der Mann sie „von sich geschleudert“ habe. Im Anschluss sei das spätere Opfer dann auf den Tönisvorster losgegangen: „Er trat und schlug auf mich ein“, erklärte der Beschuldigte. Bei diesem Angriff habe er sich unter anderem einen Jochbeinbruch zugezogen.

Soweit er wisse, sei daraufhin die Freundin seines Bekannten mit einem Messer in der Hand aufgetaucht. Ihre Attacke habe der Mann jedoch abwehren können. Nachdem der Geschädigte den 57-Jährigen anschließend erneut massiv geschlagen habe, „wurde ich panisch, bekam das Messer in die Hand und stach auf ihn ein.“ Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Heike Schulze

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