Gericht besiegelt AfD-Prozess: Urteil bestätigt Verdachtsfall-Aussage über AfD (Obsérvese que el título original es un fragmento de una noticia y no

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Gericht besiegelt AfD-Prozess: Urteil bestätigt Verdachtsfall-Aussage über AfD

Ein wichtiges Urteil wurde im Prozess gegen die AfD gefällt. Das Gericht hat die Verdachtsfall-Aussage über die Alternative für Deutschland bestätigt. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein in dem langjährigen Prozess gegen die Partei. Die AfD stand unter Verdacht, extremistische Tendenzen zu fördern und sich damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu richten. Das Gericht hat nun den Verdacht bestätigt und damit die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen die AfD unterstrichen.

Urteil bestätigt: AfD als extremistischer Verdachtsfall eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht hat am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.

Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.

AfD wehrt sich gegen Einstufung als extremistischer Verdachtsfall

AfD wehrt sich gegen Einstufung als extremistischer Verdachtsfall

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

Das Oberverwaltungsgericht teilt diese Auffassung laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.

Die AfD kann noch einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Partei in diesem Verfahren verhalten wird.

Martin Weiß

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