NRW: Gegen Meta klagen Verbraucherschützer aufgrund von Bezahl-Abo-Modell

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NRW: Gegen Meta klagen Verbraucherschützer aufgrund von Bezahl-Abo-Modell

In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben Verbraucherschützer Klage gegen den Technologiekonzern Meta erhoben. Der Grund dafür ist das neue Bezahl-Abo-Modell des Unternehmens. Laut den Verbraucherschützern soll das Modell gegen das Kartellrecht verstoßen. Mit dem neuen Modell möchte Meta seine Plattformen wie Facebook und Instagram zu einem Bezahl-Dienst umwandeln. Die Verbraucherschützer fürchten, dass dies zu einer Beschneidung der Meinungsfreiheit führen könnte. Die Klage wird in den kommenden Wochen vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickeln wird.

Meta in der Kritik: Verbraucherschützer klagen wegen Bezahl-Abo-Modell vor

Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW hat dem Facebook-Mutterkonzern Meta vorgeworfen, gegen geltende Datenschutzregeln zu verstoßen. Grund dafür ist das Bezahl-Abo-Modell, das von Meta bei Facebook und Instagram angeboten wird. Laut VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski ist es rechtswidrig, dass Nutzerinnen und Nutzer zwischen personalisierter Werbung und einer Bezahl-Option wählen müssen.

„Es kann nicht sein, dass sich große Unternehmen wie Meta nicht an geltende Regeln halten“, sagte Schuldzinski. Eine Meta-Sprecherin widersprach jedoch und betonte, dass man sich an geltendes Recht gehalten habe. Die Abos seien dafür entworfen worden, den Menschen Kontrolle darüber zu geben, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung nutzen dürfe.

Datenschutzverstoß?

Datenschutzverstoß?

Laut VZ NRW liegt ein zentraler Verstoß gegen den Datenschutz vor. Meta habe es in der Gestaltung der Angebotsoptionen samt eines „abschreckend hohen Preises“ darauf angelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer gar nicht anders konnten, als der kostenfreien Nutzung zuzustimmen – „und Meta damit das umfassende Nutzertracking zum Zweck personalisierter Werbeanzeigen zu gestatten“, moniert die Verbraucherzentrale.

Außerdem kritisieren sie, dass Meta bei dem Werbefrei-Abo nicht ausreichend deutlich gemacht habe, dass sehr wohl noch Daten gesammelt würden. „Nutzerinnen und Nutzer, die das nicht wissen, wähnen sich nach Abschluss des Abos gegebenenfalls in dem vermeintlichen Gefühl, ihr Nutzerverhalten werde nicht gespeichert“, sagt Schuldzinski.

Es ist nicht das erste Mal, dass Meta wegen des „Pay or Consent“-Vorgehens Ärger mit Verbraucherschützern bekommt. Im November reichte die Datenschutzorganisation noyb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.

Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits eine separate Klage gegen Meta eingereicht – es ging ebenfalls um das Abo-Vorgehen bei Facebook und Instagram, hierbei aber um einen anderen Aspekt, und zwar um einen falsch beschrifteten Bestell-Button. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf setzte sich die Verbraucherzentrale hierbei im sogenannten einstweiligen Rechtsschutz durch.

Heike Schulze

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