NRW-Finanzminister wendet sich gegen Stadtkritik an der Grundsteuer-Software

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NRW-Finanzminister wendet sich gegen Stadtkritik an der Grundsteuer-Software

Der Nordrhein-Westfälische Finanzminister hat sich gegen die Kritik der Städte an der Grundsteuer-Software gewendet. Laut Medienberichten haben mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen Schwierigkeiten bei der Einführung der neuen Grundsteuer-Software gemeldet. Die Städte kritisieren, dass die Software nicht ausreichend getestet wurde und Fehler aufweist, die zu Verzögerungen bei der Grundsteuerberechnung führen. Der Finanzminister weist diese Kritik jedoch zurück und betont, dass die Software gründlich getestet wurde und keine systematischen Fehler aufweist.

NRW-Finanzminister widersetzt sich Kritik an Grundsteuerverschärfung

NRW-Finanzminister widersetzt sich Kritik an Grundsteuerverschärfung

Eine Woche nach Bekanntgabe der Referenzhebesätze für die neue Grundsteuer haben sich Schwarz-Grün und die Oppositionsfraktionen im Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtags einen intensiven Schlagabtausch geliefert. Beraten wurde ein Gesetzentwurf, wonach es den Kommunen ab dem kommenden Jahr erlaubt werden soll, unterschiedlich hohe Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu verlangen, um eine Mehrbelastung des Wohnens abzufedern.

Die Kommunen lehnen diesen Weg entschieden ab. Simon Rock, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, erklärte, es sei aber ein Unterschied, ob man nun noch einmal Hunderttausende Bescheide neu fassen müsse oder aber nur die Hebesätze vor Ort in den Kommunen. Zugleich warnte er vor einer Umsetzung des Vorschlags der FDP, landesweit die Grundsteuermesszahl anzupassen. „Zu sagen, Gleichmacherei sei die Lösung, halte ich für verwegen“, so Rock.

Die differenzierten Hebesätze seien die einzige Möglichkeit, Mehrbelastungen für die Mieter zu verhindern. Rock kündigte allerdings noch Änderungen an dem Gesetzentwurf für die zweite Lesung an. Man werde noch klarer machen, dass es keine Verpflichtung zu differenzierten Hebesätzen gebe. „Man kann es dabei belassen, nur einen einzelnen Hebesatz auszuweisen.“

Zudem werde man auf ein jüngst erfolgtes Urteil des Bundesfinanzhofes reagieren. Demnach soll es Grundstückseigentümern in NRW künftig möglich sein, mit einem eigenen Wertgutachten gegenzuhalten, wenn der Wert der Immobilie um 40 Prozent unter dem vom Finanzamt errechneten Wert liegt. „Das ist eine rechtliche Klarstellung, die wir für sinnvoll und für notwendig erachten.“

Die Kritik der Opposition konnte er damit jedoch nicht abwenden. FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel warnte davor, dass durch die differenzierten Hebesätze der Effekt eintreten könne, dass Handel und Gewerbe aus den interessanten Lagen verdrängt würden. Zudem könne es vor Ort zu einer Überkompensation kommen, denn die Pläne sähen zwar eine Mindestbesteuerung fürs Gewerbe vor, seien aber nach oben hin nicht begrenzt.

„Die Politik könnte sich dann darauf verabreden: ,Der weitaus größte Teil der Wähler sind Mieter, und für die machen wir jetzt eine besonders mieterfreundliche Politik und alle anderen belasten wir dann entsprechend umso mehr.‘“

„Was das Land verspricht, können wir nicht einhalten“

NRW-Finanzminister Optendrenk erklärte dagegen, Gespräche mit den beiden großen IT-Anbietern, die für die Software in 90 Prozent aller NRW-Kommunen verantwortlich seien, hätten ergeben, dass die nötigen Anpassungen binnen vier Wochen umgesetzt werden könnten. Wenn das Gesetz im nächsten Plenum verabschiedet werde, können das während der Sommerpause erfolgen.

Der Minister verteidigte noch einmal, dass man erst so spät den Weg über die differenzierten Hebesätze gewählt habe, weil das Bundesfinanzministerium sich zunächst offen für eine bundesweite Anpassung gezeigt hatte, dann aber nach zwei Monaten davon zur großen Überraschung der Landesfinanzminister wieder Abstand genommen habe.

Heike Schulze

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