Online-Portal Shein gibt nach Auswirken von Gerüchten ein

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Online-Portal Shein gibt nach Auswirken von Gerüchten ein

Das beliebte Online-Portal Shein hat nach wochenlangen Spekulationen und Gerüchten über seine Geschäftspraktiken schließlich eingeräumt, dass es Schwierigkeiten hat, die Nachfrage nach seinen Produkten zu befriedigen. Die Plattform, die sich auf die Verkauf von Modeartikeln und Schönheitsprodukten spezialisiert hat, sah sich gezwungen, eine Erklärung abzugeben, nachdem negative Berichte über die Qualität seiner Produkte und die Behandlung seiner Mitarbeiter aufgetaucht waren. Die Frage bleibt, wie sich dies auf die Zukunft des Unternehmens auswirken wird.

Shein unterschreibt Unterlassungserklärung nach Abmahnung durch deutsche Verbraucherschützer

Die Shopping-Plattform Shein hat nach einer Abmahnung durch deutsche Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das bestätigte ein Sprecher von Shein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

„Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen“, erklärte der Sprecher. Der vzbv bestätigte den Vorgang.

Shein gibt nach Auswirkungen von Gerüchten ein und unterschreibt Unterlassungserklärung

Shein gibt nach Auswirkungen von Gerüchten ein und unterschreibt Unterlassungserklärung

Shein will künftig auf irreführende Praktiken in Deutschland verzichten, sagte Vorständin Ramona Pop. Der Anbieter muss seine Website bis zum 1. Juni nachbessern. Das Verfahren wurde damit außergerichtlich abgeschlossen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Strafe fordern.

Shein war Ende April wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Der Anbieter führe Verbraucher „aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes“, hieß es.

Der vzbv monierte unter anderem manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten, willkürlich erscheinende Rabatthöhen und fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen. In der Kritik standen auch Pop-up-Fenster mit dem Hinweis „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst“, die Käufern angezeigt werden.

Der vzbv warf Shein auch vor, gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA) zu verstoßen. Die neue EU-Richtlinie sieht eine strenge Regulierung von Inhalten im Netz vor und legt Vorschriften fest, an die sich alle Anbieter halten müssen. So sind diese unter anderem verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze vorzugehen.

Für sehr große Online-Plattformen gelten strengere Anforderungen. Plattformbetreiber, die dagegen verstoßen, können mit einer Strafe belangt werden. Die EU ermittelt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das DSA unter anderem gegen Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter).

Die EU-Kommission hat Shein als sehr große Plattform eingestuft. Nach der Benennung muss der Händler innerhalb von vier Monaten die strengsten Vorschriften des Gesetzes einhalten. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln für alle mittelgroßen oder kleineren Anbieter.

Shein wurde in China gegründet, hat seinen Sitz inzwischen aber nach Singapur verlegt. Verbraucherschützer reichen Beschwerde gegen Online-Händler Temu ein

Das chinesische Shopping-Portal Temu war zuletzt ebenfalls abgemahnt worden und hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Handelsexperten und Verbände forderten in den vergangenen Monaten wiederholt ein strikteres Vorgehen gegen die Online-Händler.

„Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update“, sagte vzbv-Chefin Pop.

Heike Schulze

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