OVG-Urteil: Muslime dürfen sich vorerst nicht verhüllen, wenn sie hinters Steuer fahren

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OVG-Urteil: Muslime dürfen sich vorerst nicht verhüllen, wenn sie hinters Steuer fahren

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem umstrittenen Urteil entschieden, dass Muslime, die sich als Fahrer oder Beifahrer in einem Fahrzeug aufhalten, vorerst nicht das Recht haben, sich zu verhüllen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Sicherheit im Straßenverkehr Vorrang habe und die Sicht auf das Gesicht für die Kommunikation zwischen Fahrern und der Verkehrspolizei von großer Bedeutung sei. Dieses Urteil wirft Fragen über die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung von Muslimen in Deutschland auf. Wir werden in den folgenden Absätzen näher auf die Hintergründe und Folgen dieses Urteils eingehen.

OVGUrteil: Muslime dürfen sich vorerst nicht verhüllen, wenn sie hinters Steuer fahren

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat am Freitag ein Urteil gesprochen, das den Streit um das Tragen eines Gesichtsschleiers am Steuer nicht vollständig beendet. Eine Muslimin aus Neuss wollte erreichen, dass sie aus religiösen Gründen auch hinterm Steuer einen Niqab tragen darf – trotz des Verhüllungsverbots.

Das Urteil des OVG

Das Urteil des OVG

Das Gericht entschied, dass die Frau aktuell keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer hat. Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung, die besagt, dass Autofahrer ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken dürfen, sondern erkennbar sein müssen, ist rechtmäßig. Das Verhüllungsverbot verfolge den Zweck, die Identifizierbarkeit von Personen hinterm Steuer auch bei automatisierten Verkehrskontrollen zu sichern. Nur so könnten sie bei Verkehrsverstößen belangt werden.

Zudem diene das Verbot der Sicherheit – und somit dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Autofahrer und anderer Verkehrsteilnehmer. Ein Vorrang der Religionsfreiheit vor diesen Rechtsgütern bestehe nicht, teilte das Gericht mit.

Ausnahmegenehmigungen möglich

Ausnahmegenehmigungen möglich

Allerdings seien aus individuellen Gründen durchaus Ausnahmegenehmigungen möglich. Diese Entscheidung liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf – die hatte eine Ausnahmegenehmigung für die Frau aus Neuss abgelehnt. Allerdings habe die Bezirksregierung dabei mehrere Fehler gemacht, urteilte das Gericht. Die Behörde habe die Religionsfreiheit nicht hinreichend mit dem Verbot abgewogen.

Die Bezirksregierung habe zudem argumentiert, dass der Niqab die Rundumsicht beeinträchtigt. Das treffe nicht in allen Fällen zu, so das Gericht. Davon hatte sich der Senat in der Verhandlung, an der auch die Klägerin teilnahm, überzeugt. Auch Alternativen zur Identifizierung, etwa ein Fahrtenbuch, seien bislang nicht ausgeschöpft worden. Deshalb müsse die Bezirksregierung über den Antrag nochmals entscheiden.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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