Verbraucherzentrale zurückzieht Klage gegen Onlineshop Temu

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Verbraucherzentrale zurückzieht Klage gegen Onlineshop Temu

Die Verbraucherzentrale hat ihre Klage gegen den Onlineshop Temu zurückgezogen. Dieser Schritt erfolgte nachdem der Onlineshop bereit war, die erforderlichen Änderungen an seinem Geschäftsmodell vorzunehmen. Die Verbraucherzentrale hatte Temu wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken und irreführender Werbung angeklagt. Durch die Änderungen wird sichergestellt, dass die Verbraucher besser geschützt sind und die Verbraucherrechte besser beachtet werden. Die Verbraucherzentrale begrüßt diese Entwicklung und hofft, dass weitere Unternehmen diesem Beispiel folgen werden.

Verbraucherschutzorganisation zieht Klage gegen Onlineshop Temu zurück

Die Verbraucherschützer haben ihre Klage gegen den chinesischen Onlinehändler Temu zurückgezogen. Der Grund dafür ist, dass Temu eine Unterlassungserklärung abgegeben hat und sich verpflichtet hat, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beanstandeten Verstöße abzustellen.

Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher, sagte die Vorständin des vzbv, Ramona Pop, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Whaleco Technology Limited, die hinter Temu steht, hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb kann ein Gerichtsprozess vermieden werden. Ein Sprecher von Temu sagte auf Nachfrage: Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland. Als relativer Neuling auf dem deutschen Markt suchen wir die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern und schätzen ihr Feedback.

Temu unterzeichnet Unterlassungserklärung

Temu unterzeichnet Unterlassungserklärung

Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zeigt das Engagement von Temu für den deutschen Markt. Die Bundesregierung hatte Temu manipulative Kaufanreize vorgeworfen. Die Chinesische Shopping-App muss sich nun an die Vereinbarungen halten. Wenn Temu erneut gegen die Vereinbarungen verstößt, wird die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe fordern.

Die Verbraucherschützer hatten Temu Ende März abgemahnt und angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Der Vorwurf: Die Plattform verunsichere und übervorteile Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs (Dark Patterns). Zu den monierten Punkten zählten unter anderem während des Bestellvorgangs eingeblendete Hinweise wie Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb. Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung sollen es künftig nicht mehr geben.

Laut Verbraucherzentrale muss bei Rabatten für Verbraucher erkennbar sein, worauf sich ein Preis bezieht, zum Beispiel durch Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel abgestellt, hieß es.

Die Bundesregierung und der Einzelhandel beobachten die Entwicklung von Online-Marktplätzen wie Temu und Shein mit Sorge. Spiele, Glücksräder, Rabatt-Countdowns et cetera suggerieren unglaubliche Rabatte und Schnäppchen, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Christiane Rohleder kürzlich. Temu setzt ständig neue Kaufanreize.

Im Digitale Dienste-Gesetz der EU ist die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verboten worden. Daher ist es wichtig, dass diese Regelungen jetzt auch durchgesetzt werden, so Rohleder.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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