Versteckte Preiserhöhungen: Die Tücke der Shrinkflation
Die Verbraucher stehen vor einer neuen Herausforderung, versteckte Preiserhöhungen zu erkennen. Unter dem Begriff Shrinkflation verbergen sich Produktverpackungen, die scheinbar unverändert bleiben, während der Inhalt schrumpft. Konsumenten sind zunehmend frustriert, da sie für weniger Geld weniger Produkt erhalten. Diese Praxis der Täuschung ist weit verbreitet und betrifft zahlreiche Produkte des täglichen Bedarfs. Verbraucherorganisationen fordern mehr Transparenz von Herstellern und Händlern, um gegen diese unfairen Geschäftspraktiken vorzugehen. Es wird empfohlen, aufmerksam auf versteckte Veränderungen in den Packungsgrößen zu achten und Preise pro Gramm oder Liter zu vergleichen, um Preiserhöhungen zu erkennen.
Versteckte Preiserhöhungen durch Shrinkflation: Verbraucherzentrale deckt Mogelpackungen auf
Das blaue Krümelmonster aus der Sesamstraße ist stinksauer. „Ich hasse Shrinkflation! Meine Kekse werden kleiner!“, lamentierte es offiziell auf der Plattform X. Shrinkflation, eine Wortkombination aus „shrink“ (englisch für „schrumpfen“) und „Inflation“, beschreibt die Praxis von Herstellern, Verpackungsgrößen und Preise unverändert zu lassen, aber den Inhalt zu reduzieren.
Shrinkflation: Verbraucherzentrale warnt vor Tricks der Hersteller
Die Verbraucherzentrale führt eine eindrucksvolle Liste von Shrinkflation-Fällen. So reduzierte Haribo die Menge an Fruchtgummis in der „Color-Rado Partybox“ von 1000 auf 750 Gramm – eine Preiserhöhung von 33 Prozent. Die Mogelpackung des Monats bei der Verbraucherzentrale ist das „Cremissimo Bourbon-Vanille-Eis“ von Unilever. Der Packungsinhalt wurde von 1300 auf 900 Milliliter reduziert – eine satte Preiserhöhung von 44 Prozent.
Frankreich hat auf die Shrinkflation reagiert. Ab 1. Juli müssen Schilder an Supermarktregalen auf reduzierte Packungsinhalte hinweisen. In Deutschland wurde vom Verbraucherschutzministerium ein Gesetzentwurf erarbeitet. Gleich große Verpackungen bei geringerem Inhalt sollen demnach künftig unzulässig sein.
Der Ärger über Shrinkflation ist verständlich, man fühlt sich veräppelt. Aber: Man muss nicht per Gesetz vor erkennbarer Shrinkflation geschützt werden. Und „täuschende Verpackungen“ sind durch das Mess- und Eichgesetz bereits verboten. Ein weiteres Gesetz und noch mehr Bürokratie sind nicht nötig. Verbraucherinnen und Verbraucher sind durchaus klug und in der Lage, Preise und Produktmengen zu vergleichen und gegebenenfalls auf andere Marken auszuweichen. Auch kann man bei der Verbraucherzentrale Fälle von Shrinkflation melden – das setzt den Hersteller unter Druck.
Das kluge Krümelmonster lässt sich übrigens auch nicht täuschen. Es reagiert (zähneknirschend) auf die Shrinkflation, auf die kleineren Kekse. Es isst doppelt so viele – und ihm ist sicherlich bewusst, dass es dafür mehr bezahlen muss.
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