Wann E-Scooter-Mieter für falsches Parken haftbar sind
Die Frage, wann E-Scooter-Mieter für falsches Parken haftbar sind, ist in letzter Zeit immer wieder Gegenstand von Diskussionen und Kontroversen. Immer mehr Städte in Deutschland klagen über die chaotische Parklandschaft, die durch die Zunahme der Elektro-Tretroller-Verleihsysteme entstanden ist. Doch wer ist eigentlich haftbar, wenn ein E-Scooter falsch geparkt wird? Ist es der Mieter, der Anbieter oder vielleicht sogar die Stadt selbst? In diesem Artikel werden wir diese Frage genauer untersuchen und klären, wann E-Scooter-Mieter für falsches Parken haftbar sind.
Wann haftet Mieter von EScootern für falsches Parken?
Ein wichtiger Aspekt bei der Nutzung von Leih-E-Scootern ist die Frage, wer für falsches Parken verantwortlich ist. Laut einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten müssen Vermieter von E-Scootern im Zweifel selbst für Bußgelder aufkommen, wenn sie nicht ausreichend Daten an die Behörden weitergeben.
Im konkreten Fall ging es um einen Roller, der auf dem Gehweg abgestellt war und Fußgänger behinderte. Die Bußgeldbehörde forderte von der Vermietungsfirma die Daten des Fahrers oder der Fahrerin. Die Firma gab jedoch nur Vor- und Nachname, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse des Mieters weiter, was nicht ausreichte, um die Person eindeutig zu ermitteln.
Vermieter haben Halterpflicht
Laut dem Beschluss des Amtsgerichts haben Vermieter von E-Scootern eine Halterpflicht im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und sind somit verantwortlich dafür, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden. Dazu gehört auch, die Personalien eines Mieters so an die Behörden weiterzugeben, dass diese den Fahrer ermitteln können.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf diese Entscheidung hin. In Zukunft müssen Vermieter von E-Scootern also sicherstellen, dass sie genügend Daten von ihren Mietern sammeln, um im Falle eines Verstoßes die Behörden zu unterstützen.
Gelsenkirchen verbietet Leih-E-Scooter
Übrigens hat Gelsenkirchen als erste Stadt Deutschlands Leih-E-Scooter verboten. Die Stadt begründet dies damit, dass die Roller hauptsächlich missbräuchlich genutzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Städte diesem Beispiel folgen werden.
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