AfD stellt erneut Befangenheitsantrag gegen Richterin vor dem Oberverwaltungsgericht
Die AfD hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen eine Richterin vor dem Oberverwaltungsgericht gestellt. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen eines laufenden Verfahrens, in dem die Partei versucht, eine Entscheidung des Gerichts anzufechten. Die AfD wirft der Richterin Befangenheit vor und fordert ihre Ablösung im laufenden Verfahren. Dies ist nicht der erste Versuch der AfD, eine Richterin abzulösen. Bereits in der Vergangenheit hat die Partei mehrfach versucht, Richter abzulösen, die ihre Entscheidungen nicht gefielen.
Oberverwaltungsgericht lehnt erneuten Befangenheitsantrag der AfD ab
Der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat erneut einen Befangenheitsantrag der AfD zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck sprach am Montag von Rechtsmissbrauch.
Die AfD hatte am sechsten Verhandlungstag einen erneuten Antrag auf Unterbrechung der mündlichen Verhandlung gestellt. Grund dafür waren rund 470 abgelehnte Beweisanträge in der Vorwoche. Die AfD hatte bereits vor den ersten Verhandlungstagen Mitte März Befangenheitsanträge gestellt.
Bislang wurden alle Anträge als unbegründet und zum Teil rechtsmissbräuchlich abgelehnt. Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausrreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Wann es ein Urteil geben wird, ist offen. Derzeit sind Termine bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt.
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