Breitschritt-Politiker Björn Höcke erhält erneut Geldbuße aufgrund von NS-Äußerung

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Breitschritt-Politiker Björn Höcke erhält erneut Geldbuße aufgrund von NS-Äußerung

Der umstrittene Politiker Björn Höcke, Mitglied der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, muss erneut eine Geldbuße zahlen. Grund dafür sind seine umstrittenen NS-Äußerungen, die er während einer Rede im Jahr 2017 getätigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat Höcke nach langem Rechtsstreit zu einer Geldstrafe von 9.500 Euro verurteilt. Dies ist bereits die zweite Geldbuße, die Höcke aufgrund seiner kontroversen Äußerungen erhält. Die Entscheidung wird als wichtiges Signal gegen Hetzrede und rechtsextreme Tendenzen in der Politik gewertet.

Zweites Mal: Höcke erhält Geldstrafe für NS-Äußerung

Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe.

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen soll Höcke 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert.

Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück

Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück

Höcke habe gewusst, dass er sich mit der Verwendung des Spruchs „Alles für Deutschland“ strafbar mache, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Er wies zudem Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde. Der AfD-Politiker hatte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort gesagt, dass es sein subjektives Gefühl sei, dass er „mundtot“ gemacht werden solle.

Richter Stengel sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit. Dort seien ihm viele echte politische Entscheidungen begegnet. Im konkreten Fall geht es um die Parole „Alles für Deutschland“. Sie wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Die Parole und ihre Bedeutung

Die Parole und ihre Bedeutung

Höcke stimmte die Parole im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera an, vor rund 350 Menschen. Der Politiker sprach dabei die ersten beiden Worte aus - das Publikum ergänzte das dritte Wort. Da war Höcke und vermutlich auch den Anwesenden beim Stammtisch schon klar, dass gegen ihn wegen derselben Parole ein Strafverfahren läuft.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10 000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer.

„Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten“, befand Bernzen. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde. Bernzen hätte auch auf eine Anordnung des Gerichts plädiert, dass Höcke zwei Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfe.

Der Verteidiger Florian Gempe betonte, Höcke habe an der bestimmten Stelle abgebrochen und die Formel gerade nicht ausgesprochen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Er sprach von einem „ungewollten Zuruf“ des Publikums. Der Verteidiger kritisierte zudem, dass kein Gutachter gehört wurde.

Weitere Verfahren

Wegen desselben Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Es geht um einen Telegram-Post von Höcke aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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