Bundesgericht in Brokstedt: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen fühlloser Tat im Zug

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Bundesgericht in Brokstedt: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen fühlloser Tat im Zug

Ein schockierendes Verbrechen hat in einem Zug in Deutschland stattgefunden. Ein Mann hat eine fühllose Tat begangen, die das Bundesgericht in Brokstedt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hat. Die Tat selbst war von besonderer Grausamkeit und hat die Öffentlichkeit schockiert. Der Täter hat in einem Regionalzug eine schwere Gewalttat begangen, die nicht nur die Opfer, sondern auch die gesamte Gesellschaft erschüttert hat. Das Bundesgericht in Brokstedt hat sich in seinem Urteil auf die besondere Schwere der Tat berufen und den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Öffentlichkeit atmet auf, dass endlich Gerechtigkeit geschah.

Lebenslange Freiheitsstrafe für Attentäter im Zug

Im Prozess um die tödliche Messerattacke im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten Ibrahim A. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen erstochen und vier weitere schwer verletzt hat.

Zudem stellte die Große Strafkammer am Mittwoch die Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.

Die Tat

Die Tat

Ibrahim A. hatte am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Regionalzug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt Fahrgäste angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben. Vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Der Täter wurde schließlich von Fahrgästen überwältigt.

Die Tat sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für Entsetzen.

Die Schuldfähigkeit

Die Schuldfähigkeit

Bei der Frage der Schuldfähigkeit folgte die Große Strafkammer damit dem Gutachten des Psychiaters Arno Deister. Der Professor hatte psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei dem Angeklagten diagnostiziert, aber keine Psychose.

„Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit“, hatte er gesagt. Auch liege keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Strafforderung von Staatsanwältin Janina Seyfert. Verteidiger Björn Seelbach hatte dagegen für die Unterbringung seines Mandanten in der forensischen Psychiatrie plädiert.

Für den Fall, dass die Strafkammer keine eingeschränkte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit sehe, hatte er eine Verurteilung zu zehn Jahren wegen Totschlags und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Innenministerin Faeser hatte zuvor angegeben, dass der Tatverdächtige abgeschoben werden konnte.

Heike Schulze

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