In welchen Städten in NRW ist das Grillen im Freien erlaubt?

Die Frage nach den Städten in Nordrhein-Westfalen, in denen das Grillen im Freien erlaubt ist, ist von großem Interesse für Grillbegeisterte und Naturfreunde. In vielen urbanen Gebieten ist das Grillen in öffentlichen Parks oder Grünflächen streng reglementiert, um Umweltschäden zu verhindern und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Dennoch gibt es bestimmte Städte in NRW, in denen es erlaubt ist, im Freien zu grillen und das gesellige Beisammensein zu genießen. Diese Information ist besonders wichtig für diejenigen, die gerne Zeit im Freien verbringen und die lokale Gesetzgebung respektieren möchten. Es ist ratsam, sich vor dem Grillen über die geltenden Regeln und Vorschriften in der jeweiligen Stadt zu informieren, um mögliche Bußgelder oder Probleme zu vermeiden.

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Grillen im Freien in NRW: Unterschiedliche Regeln in verschiedenen Städten

Sobald es warm wird, ist Grillzeit - gerne draußen im Grünen. Doch dort ist das Grillen nicht überall erlaubt: Mancherorts darf man auf öffentlichen Grünflächen gar nicht oder nur in ausgewiesenen Bereichen seine Würstchen brutzeln. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben beim Thema Grillen unterschiedliche Regeln.

Grillen in NRW: Wo ist es erlaubt und wo nicht? Wichtige Regeln

Grillen in NRW: Wo ist es erlaubt und wo nicht? Wichtige Regeln

Im Essener Innenstadtbereich zum Beispiel darf seit vergangenem Sommer nur noch in zwei gekennzeichneten „Grillzonen“ - im Stadtpark und im Nordpark - gegrillt werden. „Im Laufe des Sommers“ sollen nach Angaben eines Sprechers auch im übrigen Stadtgebiet solche Zonen eingerichtet werden, außerhalb derer dann ein allgemeines Grillverbot gilt.

Auch in Recklinghausen dürfen Bürger nur einen öffentlichen Grillplatz nutzen. In Gelsenkirchen, Duisburg und Moers ist das Grillen in Parks auch innerhalb ausgewiesener Grillflächen verboten, wenn die Brandgefahr aufgrund anhaltender Trockenheit deutlich steigt - maßgeblich dafür ist der tagesaktuelle Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Bei Verstößen drohen teils saftige Bußgelder.

In Wäldern ist das Grillen überall grundsätzlich untersagt. In anderen Städten herrscht nur in bestimmten Parks ein Grillverbot. So ist in Köln das Grillen unter anderem im Rheinpark und im Botanischen Garten untersagt. Auf vielen anderen Grünflächen ist es dagegen erlaubt - jedoch nicht mit Einweg-Grills.

In Dortmund, Bochum, Düsseldorf, Münster und Bonn ist das Grillen - mit wenigen Ausnahmen - geduldet. Überall muss jedoch ausreichend Abstand zu Häusern, Bäumen und Sträuchern gehalten werden, andere Personen dürfen nicht gefährdet und Grünflächen nicht beschädigt werden. Nach dem Essen muss natürlich der Müll mitgenommen oder in Abfallbehälter entsorgt werden.

Heike Schulze

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