In den USA ist eine neue Klage gegen die sozialen Medien-Riesen Instagram und Facebook anhängig gemacht worden. Im Mittelpunkt der Kritik steht das Abo-Modell der beiden Plattformen, das von den Klägern als unfair und datenschutzrechtlich bedenklich eingestuft wird. Die Klagenden fordern einen fairen Umgang mit den Benutzerdaten, die von den Plattformen gesammelt und verarbeitet werden. Die Frage, wie mit den Daten der Nutzer umgegangen wird, ist ein heißes Eisen in der Debatte um Datenschutz und Datensicherheit. Die Klage wirft Fragen nach der Verantwortung von Instagram und Facebook auf, wenn es um den Schutz der Privatsphäre der Nutzer geht.
Meta muss vor Gericht: Zweite Klage gegen das Abo-Modell von Instagram und Facebook
Der Internetkonzern Meta muss sich wieder einmal auf Gegenwind einstellen: Die Verbraucherzentrale NRW klagt bereits zum zweiten Mal gegen sein Abo-Modell bei Instagram und Facebook, das Nutzerinnen und Nutzer seit November 2023 abschließen können.
Datenschutz-Kritik: Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Meta wegen missbräuchlicher Datenverwendung
Entweder sie zahlten 9,99 Euro im Monat oder sie sähen weiterhin personalisierte Werbung, hieß es damals von Meta. Für die Verbraucherschützer ein guter Grund, gleich mehrmals vor Gericht zu ziehen. Das erste Verfahren gegen uneindeutig beschriftete Bestellbuttons war bereits erfolgreich – nun soll Meta wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung belangt werden.
Aber von Anfang an: Als das neue Abo-Modell bei Instagram und Facebook aufkam, hatten Nutzer eigentlich nur zwei Optionen – und keine davon schien sonderlich erstrebenswert: Entweder sie zahlten ab sofort 9,99 Euro im Monat und ihre Daten würden nicht mehr für personalisierte Werbung genutzt – oder sie nutzten die Dienste weiterhin kostenlos und bezahlten dafür mit ihren Daten.
„Nutzer bezahlen den Dienst mit ihren Daten, die für personalisierte Werbung genutzt werden. Dabei lässt Meta ihnen gar keine echte Wahl. Die gesamte Umsetzung des neuen Pay-or-Consent war so gestaltet, dass Nutzer gar nicht anders könnten, als der personalisierten Werbung zuzustimmen“, sagt Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Juristisch angreifbar waren unter anderem die unzureichend beschrifteten Bestellbuttons auf den Internetseiten und in den Apps. Sie verstießen laut Oberlandesgericht Düsseldorf gegen deutsches Recht. „Das Gesetz schreibt vor, dass Schaltflächen zum Bestellen kostenpflichtiger Waren oder Dienstleistungen eindeutig beschriftet sein müssen, zum Beispiel mit den Worten ‚zahlungspflichtig bestellen‘, wie es in Paragraph 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt, und deutlich machen, dass mit einem Klick ein Vertrag geschlossen wird“, sagt Steffen.
Außerdem hole Meta nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW keine wirksame Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken ein, wenn man nicht bezahle. Deshalb habe man den Konzern wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Dezember 2023 abgemahnt. Meta gab daraufhin allerdings keine Unterlassungserklärung ab – weshalb die Verbraucherschützer Anfang Mai die nächste Klage gegen den Konzern vor dem Oberlandesgericht Köln eingereicht haben.
In der neuen Klage geht es vor allem um datenschutzrechtliche Kritikpunkte. Neben der fehlenden Freiwilligkeit der Einwilligung in personalisierte Werbung bemängeln die Datenschützer, dass Meta auch dann Daten der Nutzer sammle, wenn sie ein Abo abgeschlossen haben, ohne dass das hinreichend deutlich werde. „Meta behält sich vor, die Daten für andere Zwecke zu verwenden, zum Beispiel für die Personalisierung von Inhalten und zu Forschungszwecken. Also werden die Daten weiterhin kommerziell genutzt“, sagt Steffen.
Zum anderen erhielten Unternehmen, die die Analysedienste von Meta nutzten, umfangreiche Informationen über Kundendaten – unabhängig vom Abomodell. Ob das Oberlandesgericht Köln das genauso sieht, wird sich zeigen.
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