Ein Prozess zu einem bewaffneten Raub in einer Wohnung in Rheydt hat begonnen. Vor dem Gericht in Mönchengladbach müssen sich die Angeklagten wegen Raubüberfalls mit Waffen auf eine Wohnung in Rheydt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, bewaffnet in die Wohnung eingedrungen zu sein und Wertgegenstände gestohlen zu haben. Bei dem Vorfall wurden die Bewohner der Wohnung bedroht und verletzt. Der Prozess wird sich auf die Beweislage konzentrieren, um die Schuld der Angeklagten eindeutig zu klären. Die Opfer des Raubes hoffen auf Gerechtigkeit und Bestrafung der Täter. Das Gericht wird nun die Beweise und Zeugenaussagen prüfen, um ein gerechtes Urteil zu fällen.
Prozess um bewaffneten Raub in Rheydt: Opfer schildert brutalen Angriff
Seine Ersparnisse in Höhe von 15.000 Euro sollen ihm genommen und erhebliche Verletzungen beigebracht worden sein: Im Prozess um schweren Raub und gefährliche Körperverletzung sind drei Heinsberger (alle Jahrgang 1993) angeklagt. Sie sollen den damals 30-jährigen Geschädigten in dessen Wohnung in Rheydt angegriffen haben. Am nun zweiten Verhandlungstag, am 29. April, sagte dieser aus, wie die Tat aus seiner Sicht begangen wurde. Die drei Tatverdächtigen ließen durch ihre Anwälte wissen, dass sie zu gegebener Zeit Einlassungen abgeben würden. Neben dem Geschädigten wurden auch zwei Polizeibeamte und eine Beamtin als Zeugen vernommen.
Drei Angeklagte wegen schwerem Raub und Körperverletzung in Heinsberg vor Gericht
Prozessbeginn nach Angriff mit Ninjaschwert, Tritten und Schlägen: Landgericht Mönchengladbach. Die Angeklagten werden beschuldigt, dem Opfer nicht nur sein Geld, sondern auch erhebliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der Vorfall ereignete sich in Rheydt, wo die drei Tatverdächtigen den Geschädigten in dessen Wohnung attackiert haben sollen. Während der Verhandlung schilderte das Opfer die brutale Natur des Angriffs. Die Angeklagten haben angekündigt, zu einem späteren Zeitpunkt Stellung zu beziehen. Zeugenaussagen von Polizeibeamten und einer Beamtin ergänzten die Beweislage.
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