In der Schule Kamp-Lintfort gibt es einen bemerkenswerten Trend: jedes zweite Kind besucht den Ganztagsbetrieb. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Meilenstein für die Bildungseinrichtung, die sich bemüht, den Bedürfnissen ihrer Schüler anzupassen. Der Ganztagsbetrieb bietet den Kindern eine umfassende Betreuung und Förderung, die über den regulären Schulunterricht hinausgeht. Durch diese Maßnahme kann die Schule Kamp-Lintfort einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Bildung leisten und damit die Entwicklung der Kinder positiv beeinflussen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Auswirkungen dieser Entwicklung.
Voraussichtlich 75% aller Schüler erhalten eine Ganztagsbetreuung
In Kamp-Lintfort haben alle Schulneulinge ab dem Schuljahr 2026/2027 Anspruch darauf, den offenen Ganztag zu besuchen. Die Stadtverwaltung hat bereits begonnen, erste Vorkehrungen zur Umsetzung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter zu treffen, das die Bundesregierung im Oktober 2021 auf den Weg gebracht hatte.
Bislang liegt allerdings noch kein Landesausführungsgesetz vor – was Eltern- und Spitzenverbände wie der Städte- und Gemeindebund kritisieren. Sie befürchten, dass das Vorhaben des Bundes in den Kommunen finanziell und personell kaum umzusetzen sei, auch wegen des Mangels an Fachkräften im erzieherischen Dienst.
Das Land tut sich schwer, gesetzliche Rahmenvorgaben zu machen, erläuterte Peter Friedhoff vom Schulamt Kamp-Lintfort am Mittwoch. Die Stadt legte dennoch zur Sitzung des Schulausschusses einen Sachstandsbericht vor.
Demnach geht die Verwaltung davon aus, dass ab 2026 mindestens drei Viertel aller Schüler in Kamp-Lintfort einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag beanspruchen werden. Schon heute besuche jedes zweite Kind in der Stadt den Ganztag, jedes vierte den Verlässlichen Halbtag.
Aus Sicht der Stadtverwaltung sei es vor diesem Hintergrund von entscheidender Bedeutung, ob das Land in Zukunft den Verlässlichen Halbtag weiterhin als alternative Betreuungsform zulassen werde, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss. Dieser finde in Kamp-Lintfort großen Zuspruch. Entsprechend dieser Zahlen seien in Kamp-Lintfort damit bereits heute drei Viertel aller Schüler in einer Betreuungsform.
Info
Der Rechtsanspruch und seine Umsetzung
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert. Geregelt wird dieser Rechtsanspruch auf Bundesebene im Achten Sozialgesetzbuch. Dieser sieht laut Stadtverwaltung Kamp-Lintfort einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Dabei werde die Unterrichtszeit angerechnet. Dieser Rechtsanspruch werde auf die Ferienzeiten ausgedehnt, wobei die Länder Schließzeiten von bis zu vier Wochen regeln dürften.
Ein Thema, das die Kommune vor dem Hintergrund des Ganztagsförderungsgesetzes bewegt, sind die baulichen Ansprüche, die an die Schulen gestellt werden. Diese seien, so Peter Friedhoff, in Kamp-Lintfort bereits in den vergangenen Jahren berücksichtigt worden. Und so werde die Stadt auch in den noch anstehenden Baumaßnahmen verfahren.
Aus Sicht der Verwaltung tragen Cluster-Bildungen, die durch Anbauten an der Ernst-Reuter-Schule und der Grundschule am Niersenberg möglich gemacht worden seien, zu einem größtmöglichen Miteinander von Schulunterricht und nachmittäglichen pädagogischen Angebot bei. Gleiches soll bei den anstehenden Bauvorhaben an der Ebertschule, an der Grundschule am Pappelsee (Standort Eyller Straße) sowie an der Ernst-Reuter-Schule (Standort Mittelstraße) ebenso umgesetzt werden.
Um das Thema in die Schulen zu tragen, hat die Stadtverwaltung bereits 2023 alle Schulleitungen und Vertreter des Offenen Ganztages zu einem Fachtag eingeladen. Eine Fachberaterin für Ganztagsbildung beim Landschaftsverband Rheinland habe allen Beteiligten Denkanstöße zur zukünftigen Ausrichtung von Schule und pädagogischem Nachmittagsangebot unter dem gemeinsamen Dach Schule gegeben.
Wie die Verwaltung in der Ausschussvorlage berichtet, sehen die Schulleitungen in Kamp-Lintfort keinen weiteren Bedarf an Räumen. Bedürfnisse ergaben sich immer dann, wenn man aus pädagogischen Gründen zwischen Räumen unterschied, die nur dem Schulunterricht und nur den Nachmittagsunterricht zur Verfügung stehen sollen, heißt es. Es gelte, diese Nutzungsweise in der Zukunft zu durchbrechen. Unterstützt werden könne dies durch möglichst multifunktional gestaltete Räume.
Quelle: www.kamp-lintfort.de
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