Schweiz: Strafgesetzgebung zum Sexualstraftatbestand verschärft - Nein bedeutet Nein (Estoy traduciendo el título de la noticia para que suene más na

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Schweiz: Strafgesetzgebung zum Sexualstraftatbestand verschärft - Nein bedeutet Nein

In der Schweiz wurde die Strafgesetzgebung zum Sexualstraftatbestand kürzlich verschärft. Das bedeutet, dass die Gesetzgebung nunmehr klar und eindeutig festlegt, dass Nein bedeutet Nein. Dieser wichtige Schritt soll dazu beitragen, die Rechte von Opfern von sexualisierten Gewalttaten besser zu schützen und die Verantwortung von Tätern zu erhöhen. In Zukunft wird es nicht mehr möglich sein, die Zustimmung einer Person zu einem Sexualakt anzuzweifeln oder zu ignorieren. Dieser Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass die Schweiz einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung von Gleichstellung und Respekt für alle Menschen macht.

Schweiz verstärkt Strafgesetzgebung zum Sexualstraftatbestand: Nein bedeutet Nein

In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip Nein heißt Nein liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen des Opfers zu entsprechenden Handlungen kommt.

Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus Angst erstarrt. Bislang lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht oder Gewalt ausgeübt hatte.

In Deutschland ist eine ähnliche Nein heißt Nein-Regelung bereits seit 2016 in Kraft. Durch diese Änderung im Schweizer Strafrecht soll sichergestellt werden, dass Opfer von sexuellen Übergriffen besser geschützt werden.

Änderungen im Schweizer Strafrecht

Änderungen im Schweizer Strafrecht

Nach dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche, nicht abgesprochene Abziehen eines Kondoms beim Sex verboten. Dem Bundesamt für Justiz in Bern zufolge wird diese Praktik im Gesetz zwar nicht explizit erwähnt, doch sie fällt unter den neu gefassten Paragrafen 190, mit dem Sex gegen den Willen eines Menschen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.

Das neue Gesetz soll Opfern von sexuellen Übergriffen mehr Rechtssicherheit geben und Täter stärker zur Verantwortung ziehen. Durch die Änderung im Strafrecht wird der Schutz von Opfern von sexuellen Übergriffen in der Schweiz weiter gestärkt.

Udo Mayer

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