Urteil im Cum-Ex-Verfahren: Angeklagter in Bonn zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Urteil im Cum-Ex-Verfahren hat für einen Angeklagten in Bonn zu einer Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis geführt. Dieser Fall, der die Finanzwelt erschütterte, drehte sich um komplexe Steuerschlupflöcher, die von Banken und Investoren genutzt wurden, um den Staat um Milliarden Euro zu betrügen. Das Gericht wertete die Handlungen des Angeklagten als schwerwiegendes Vergehen gegen das Gesetz und verhängte eine harte Strafe. Dieses Urteil sendet ein starkes Signal an die Finanzbranche, dass illegale Machenschaften nicht toleriert werden und dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Es markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Finanzkriminalität und zeigt, dass die Justiz entschlossen ist, Gerechtigkeit walten zu lassen.

Angeklagter in Bonn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt im CumEx-Verfahren

Angeklagter in Bonn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt im CumEx-Verfahren

Im Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Bonn einen weiteren Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der 50-jährige Yasin Q., ehemals Vorstandsmitglied der Varengold Bank, wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zudem soll er 1,5 Millionen Euro zahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften einnahm. Vor dem Landgericht Bonn waren oder sind insgesamt elf Menschen im Cum-Ex-Steuerskandal angeklagt; das Urteil am Dienstag war das achte. Bereits im Dezember 2022 war der Anwalt Hanno Berger zu acht Jahren Haft verurteilt worden; er gilt als eine Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Banken und Investoren prellten den Staat damit jahrelang um Milliarden.

Der Fiskus wurde ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 erklärte der Bundesgerichtshof sie für strafbare Steuerhinterziehung. Q. sei zwischen Herbst 2009 und Dezember 2011 in vier Fällen „maßgeblich“ an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen, so das Landgericht Bonn am Dienstag. Damit wurden Steuererstattungen in Höhe von mehr als 215 Millionen Euro beantragt. Ausgezahlt wurden „zu Unrecht“ mehr als 93 Millionen Euro. Q. habe „in Höhe von 1,5 Millionen Euro persönlich profitiert“. Das Urteil ist Ergebnis eines Deals. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Zeugen hätten die Aussagen bestätigt, erklärte das Gericht.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up