Wülfrath: Genehmigung des Haushalts

Die Stadt Wülfrath hat die Genehmigung ihres Haushalts erhalten, was eine wichtige Neuigkeit für die lokale Verwaltung und die Bürger darstellt. Der Stadtrat hat den Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet, der nun offiziell von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Finanzplanung der Stadt und ermöglicht es, Investitionen in wichtige Projekte und Infrastrukturmaßnahmen zu tätigen. Der Bürgermeister betonte die Bedeutung dieser Genehmigung und lobte die harte Arbeit aller beteiligten Parteien. Dieser Schritt wird dazu beitragen, die Stabilität und Entwicklung der Stadt Wülfrath zu fördern und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern.

Landrat genehmigt Haushalt für Wülfrath bis 2034 - Grundsteuer erhöht

Landrat genehmigt Haushalt für Wülfrath bis 2034 - Grundsteuer erhöht

Der städtische Haushalt für 2024 sowie das Haushaltssicherungskonzept für die nächsten zehn Jahre bis 2034 sind durch den Landrat des Kreises Mettmann genehmigt. Mit dem Schreiben vom 15. April hat er auch die Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt, teilt die Stadt mit. Damit wird nun der Hebesatz für die Grundsteuer B von 615 auf 720 Prozentpunkte angehoben. Die Änderungsbescheide für die Neufestsetzung der Grundsteuer B werden rückwirkend ab 1. Janaur 2024 erstellt. Hausbesitzer erreichen sie vermutlich im Mai und Juni, so die Stadt weiter. Sie weist darauf hin, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes unabhängig von der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform ist, sondern allein der finanziellen Lage der Stadt geschuldet ist.

Der Haushalt 2024 ist verabschiedet. Die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wülfrath nebst ihren Anlagen liegt im Rathaus in der Kämmerei, Am Rathaus 1, Etage 3.2, Zimmer 3.2.07 und 3.2.08 während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus und ist auch auf der Homepage der Stadt www.wuelfrath.net verfügbar.

Udo Mayer

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