Die deutschen Behörden haben mit einer neuen Maßnahme begonnen, Schweizer Bußgelder einzutreiben, die von deutschen Staatsbürgern nicht bezahlt wurden. Dies bedeutet, dass deutsche Behörden nun aktiv werden, um die ausstehenden Geldstrafen von Personen einzufordern, die Verkehrsverstöße in der Schweiz begangen haben. Diese neue Vorgehensweise zeigt die Zusammenarbeit zwischen deutschen und Schweizer Behörden in der Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung. Betroffene, die bisher dachten, sie könnten sich vor den Konsequenzen drücken, werden nun zur Verantwortung gezogen. Es ist ein deutliches Signal an alle, die versuchen, sich vor ihren Verpflichtungen zu drücken, dass die Behörden grenzüberschreitend zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
Deutsche Behörden können jetzt Bußgelder aus der Schweiz eintreiben
Wer in der Schweiz ein Knöllchen für zu schnelles Fahren oder Falschparken kassiert, dürfte demnächst in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Das ermöglicht der neue Polizeivertrag zwischen beiden Ländern, der am Mittwoch in Kraft getreten ist. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird durch die Errichtung von Verbindungsbüros und gemeinsame operative Dienststellen ausgebaut. Es geht um die Bekämpfung von Terrorismus, Gewaltextremismus, Menschenschmuggel oder Waffenhandel. Deutsche Behörden rechnen mit etwa 3000 Anträgen auf Eintreibung von Bußen aus der Schweiz in diesem Jahr.
Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft
Der neue Vertrag erweitert den Instrumentenkasten für effektivere Fahndungen nach Tatverdächtigen und einen besseren Schutz von Zeugen und Tatopfern. Die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz wird als essenziell betrachtet, da die grenzüberschreitende Kriminalität laufend zunimmt. Der Vertrag vereinfache grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, so der Schweizer Bundesrat Beat Jans.
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