Verkehrsrecht: 'Anlieger frei' - Wer gilt eigentlich als Anlieger und darf passieren?

Verkehrsrecht: Das Verkehrsgesetz in Deutschland sorgt immer wieder für Diskussionen und Unklarheiten. Ein häufiges Thema ist die Beschilderung Anlieger frei, die auf vielen Straßen zu finden ist. Doch wer zählt eigentlich als Anlieger und welche Regeln gelten für sie? Die Frage, wer als Anlieger gilt und somit die Straße passieren darf, beschäftigt nicht nur Autofahrer, sondern auch Juristen und Behörden. Es ist wichtig zu klären, ob beispielsweise auch Lieferanten, Besucher oder Handwerker unter den Begriff Anlieger fallen und somit das Recht haben, die Straße zu nutzen. Diese Debatte zeigt, dass eine eindeutige Definition von Anliegern im Verkehrsrecht dringend erforderlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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Rechtliches zu „Anlieger frei“: Wer darf passieren und wer nicht?

Gesetzlich definiert ist das nicht, erklärt der ADAC. Doch laut Rechtsprechung gelte: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Ganz praktisch heißt das: Das Schild „Anlieger frei“ dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie in der von dem Verkehrsschild bestimmten Sperrzone wohnen oder dort jemanden besuchen wollen. Dafür reicht auch eine Besuchsabsicht - ob derjenige zu Hause ist, ist egal. Auch unerwünschte Besucher wie Gerichtsvollzieher dürfen einfahren.

Verkehrsrecht: Das bedeutet „Anlieger frei“ und wer darf einfahren?

Verkehrsrecht: Das bedeutet „Anlieger frei“ und wer darf einfahren?

Wer nicht in eine gesperrte Straße hinein will, sondern nur hindurch, um zu einem Punkt direkt hinter der Sperrzone zu kommen, darf nicht einfahren. Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) hin. Und es müsse schon im Moment des Einfahrens die Absicht bestehen, dort etwas oder jemanden aufzusuchen.

Im Falle einer Kontrolle gilt: Wer kein glaubwürdiges „Anliegen“ hat, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Für Radfahrer sind es 25 Euro. Wer das Fahrzeug parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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