Björn Höcke-Prozess: Höcke leugnet Vorwürfe

Björn Höcke-Prozess: Höcke leugnet Vorwürfe

Im aktuellen Björn Höcke-Prozess hat der AfD-Politiker Höcke die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Die Anklage wirft ihm vor, rassistische und volksverhetzende Äußerungen getätigt zu haben. Höcke beteuert jedoch seine Unschuld und betont, dass er lediglich seine politischen Ansichten vertreten habe. Der Prozess zieht in Deutschland viel Aufmerksamkeit auf sich, da Höcke eine kontroverse Figur in der politischen Landschaft ist. Die Leugnung der Vorwürfe durch Höcke sorgt für Diskussionen und polarisiert die Öffentlichkeit. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem hochbrisanten Fall entscheiden wird.

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Björn Höcke bestreitet Anschuldigungen vor Gericht in Halle

Mit Geschichtsbüchern in der Hand und eindringlichem Blick ins Publikum hat der AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle seine Unwissenheit beteuert. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte er beim zweiten Prozesstag am Dienstag zum Vorwurf, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben.

Kontroverse um SA-Parole: Höcke beteuert Unwissenheit vor Gericht

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Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung „Alles für Deutschland“ handele, hätte er sie „mit Sicherheit nicht verwendet“, gab der 52-Jährige zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ihr Vorwurf: Der frühere Geschichtslehrer habe gewusst, was er tue.

AfD-Politiker Björn Höcke vor Gericht: Anklage wegen Nazi-Spruch-Einsatz

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Der Prozess hatte am vergangenen Donnerstag am Landgericht der Saalestadt begonnen. Ausgangspunkt ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten hat.

Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen Höcke. Er verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

Während der Verhandlungen am Dienstag wurde auch deutlich, dass Höcke im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe erwartet. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch.

Der 52-Jährige will am 1. September bei der Landtagswahl in Thüringen als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

Sein Mandant sei unschuldig, „weil ja die Beweisaufnahme ergeben hat, dass es an einem tatbestandlichen Vorsatz eindeutig fehlt und dass dieser nicht wird erwiesen werden können“, erklärte Höckes Anwalt, Ulrich Vosgerau, nach Ende der Verhandlungen am Dienstag. Die Verteidigung gehe deshalb von einem Freispruch aus.

Martin Weiß

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